Ööööhm also soweit ich weiß, sind wir uns hinsichtlich EMA schon einig. Im Gegenteil, die Auslagenpauschale war bisher streitig
Umgehen deshalb, weil der Mandant / RS bemängelt, warum sie USt. zahlen soll...
Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- rena
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Hallo, wir haben wir gerade einen Knoten im Kopf.
Unser Schriftsatz soll an ein Übersetzungsbüro geschickt werden, der würde ca. 278 € brutto dafür verlangen.
Ist das jetzt ein durchlaufender Poste oder nicht bzw. muss hier als Rechnungsempfänger der Mdt. oder wir eingetragen sein und dann Steuer nochmal auf den Bruttobetrag evtl. aufschlagen???
Unser Schriftsatz soll an ein Übersetzungsbüro geschickt werden, der würde ca. 278 € brutto dafür verlangen.
Ist das jetzt ein durchlaufender Poste oder nicht bzw. muss hier als Rechnungsempfänger der Mdt. oder wir eingetragen sein und dann Steuer nochmal auf den Bruttobetrag evtl. aufschlagen???
- rena
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Hmmm, aber in der Rechnung ist ja die Umsatzsteuer schon mit ausgewiesen vom Übersetzungsbüro. Die nehme ich dann quasi trotzdem als die Weiterberechnung? Dann müssten wir in der Rechnung drin stehen auch oder?
Bei der AVP ist es ja anders, da hat man die Pauschale von 12 €, nimmt das als Nettobetrag und und rechnet hier dann die Steuer dazu und bucht auf Gebühren 14,28 € als Honorarauslagen.
Bei der AVP ist es ja anders, da hat man die Pauschale von 12 €, nimmt das als Nettobetrag und und rechnet hier dann die Steuer dazu und bucht auf Gebühren 14,28 € als Honorarauslagen.
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bei den Übersetzungskosten ist es genauso, du bezahlst sie brutto, nimmst sie aber nur netto in deine Rechnung als Honorarauslage und das programm rechnet dann die mwst drauf
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Wenn du die anderen 22 Seiten gelesen hast, wirst du deine Meinung - die falsch ist - revidieren
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Jetzt moniert mir meiner Steuerfachtante doch tatsächlich, dass ich die 12 € für die AE vor die Steuer gesetzt habe und dann USt. drauf berechne.
Hat vielleicht jemand zufällig einen Link oder Urteil oder so zur Hand (die Fundstellen auf der 1. Seite sind ja aus 2007, vielleicht gibts noch aktuelleres?), damit ich ihr mehr sagen kann als "ich habs aber richtig gemacht"?
Sonst muss ich mich doch noch durch die 22 Seiten hier durchwühlen
Hat vielleicht jemand zufällig einen Link oder Urteil oder so zur Hand (die Fundstellen auf der 1. Seite sind ja aus 2007, vielleicht gibts noch aktuelleres?), damit ich ihr mehr sagen kann als "ich habs aber richtig gemacht"?
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- Adora Belle
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OLG Naumburg aus 2008, mit ein bissel Literatur: http://burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/600.htm
Grds wird man aber nix aktuelles finden, weil das Thema nun mal seit damals kein Thema mehr ist. Oder sein sollte.
Grds wird man aber nix aktuelles finden, weil das Thema nun mal seit damals kein Thema mehr ist. Oder sein sollte.