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Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 13.01.2021, 08:59
von mrsgoalkeeper
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 08:46

Wirst du das machen?
Würde ich gerne, bei so einer geringen Beschwer darf das aber der Chef entscheiden.

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 13.01.2021, 13:47
von icerose
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.01.2021, 08:59
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 08:46

Wirst du das machen?
Würde ich gerne, bei so einer geringen Beschwer darf das aber der Chef entscheiden.
Hm, dann wird das wohl ein Nein werden, vermute ich. Meiner hat gesagt, das lohnt den Aufwand so gar nicht. :-?

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 15.01.2021, 10:14
von mrsgoalkeeper
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 13:47
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.01.2021, 08:59
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 08:46

Wirst du das machen?
Würde ich gerne, bei so einer geringen Beschwer darf das aber der Chef entscheiden.
Hm, dann wird das wohl ein Nein werden, vermute ich. Meiner hat gesagt, das lohnt den Aufwand so gar nicht. :-?
:teufel Meinem gehts um Prinzip. Ich darf :huepf

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 15.01.2021, 10:19
von icerose
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
15.01.2021, 10:14
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 13:47
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.01.2021, 08:59
icerose hat geschrieben:
13.01.2021, 08:46

Wirst du das machen?
Würde ich gerne, bei so einer geringen Beschwer darf das aber der Chef entscheiden.
Hm, dann wird das wohl ein Nein werden, vermute ich. Meiner hat gesagt, das lohnt den Aufwand so gar nicht. :-?
:teufel Meinem gehts um Prinzip. Ich darf :huepf
Oh fein. Berichtest du bitte, wie es ausgeht?

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 26.01.2021, 13:06
von Danine
Bzgl. der Mehrwertsteuer 16 % oder 19 % ist mir klar, dass entscheidend ist, wann ein Verfahren endet.
Wenn ich nun entstandene Fahrt- und Abwesenheitskosten für wahrgenommene Gerichtstermine abzurechnen habe, gilt dann auch das Ende des Verfahrens?
In meinem hier abzurechnenden Fall endet das Verfahren im November 2020, ich habe drei Termine: 2018, 2019 und Oktober 2020.

Abrechnen würde ich hier die Gebühren mit 16 %, ist klar,
die Fahrt- und Abwesenheitskosten für die Termine 2018 und 2019 mit 19 % und den Termin 10/2020 mit 16 %.

Was meint ihr?

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 26.01.2021, 15:34
von icerose
Ich meine, das ist komplett mit 16 % abzurechnen.

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 28.01.2021, 13:01
von Danine
Hallo, meine Kollegin konnte ich zwischenzeitlich auch mal fragen. Sie meint auch 16 %, das Verfahren endete komplett ja nunmal November 2020, die wahrgenommenen Termine gehören ja mit zum Verfahren.

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 07.07.2021, 11:01
von Yen-REFA
Ich hätte bezüglich der Mehrwertsteuer auch noch eine Frage.

Folgender Fall:

-Am 3. März 2020 haben wir den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz von der Gegenseite erhalten.
-Daraufhin haben wir am 9. März 2020 unsere Vertretungsanzeige auf Antrag Abweisung samt Begründung beim Gericht eingereicht.
-Am 13. Mai 2020 haben wir den beglaubigten Beschluss vom 16. April 2020 vom Gericht erhalten, dass die Antragsstellerin (Gegenseite) die Kosten des Verfahrens trägt und der Streitwert auf 5.000 EUR festgesetzt wird.
-Am 14. Mai 2020 haben wir die Begründung erhalten, weshalb die Antragsstellerin die Kosten des Verfahrens trägt. Der Antrag wurde am 14. April 2020 durch die Gegenseite zurückgenommen. Damit endet der Rechtsstreit.
-Wir haben aber am 4. Juni 2020 Streitwertbeschwerde eingereicht. Der Streitwert sollte von 5.000 EUR auf 108.000 EUR heraufgesetzt werden.
-Das Gericht ging unseren Antrag nach und hat den Streitwert durch Beschluss vom 27. Juli 2020 neu festgesetzt.

Meine Frage ist nun, wie ich den KFA erstellen soll. 16% oder 19%? Der Rechtsstreit endete am 14. April 2020. Beschluss am 16. April 2020. Danach ging es ja nur noch um den Streitwert. Den Beschluss für den Streitwert wurde erst am 27. Juli 2020 erlassen.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. Danke im Voraus!

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 07.07.2021, 14:32
von Anahid
19 %. Das Verfahren war im April beendet. Es kommt auf die Fälligkeit der Gebühren an und die tritt mit Beendigung des Verfahrens ein. Es kommt nicht darauf an, ob man sich noch über den Gegenstandswert streitet.

Re: 16 oder 19 % MWSt

Verfasst: 07.07.2021, 16:31
von Yen-REFA
Danke für deine Hilfe :)