Seite 2 von 2

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 11.12.2020, 13:14
von Anahid
Wenn wir eine Ratenzahlung anbieten, dann gibt es darüber eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung, die der Schuldner unterschrieben zurückschicken muss und in der steht dann, dass er Rechtsanwaltskosten i.H.v. insgesamt (einschließlich der Kosten für die Ratenzahlungsvereinbarung) übernimmt.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 10:15
von icerose
Refa-99 hat geschrieben:
11.12.2020, 12:56
Wie macht ihr das, wenn ihr in der Mahnung zur Gesamtzahlung auffordert und zeitgleich eine Ratenzahlung anbietet? Dann müsste ja einmal die Rechnung mit und einmal ohne Einigungsgebühr beigefügt werden...
Wie oben geschrieben, füge ich keine Rechnung bei, sondern habe im Schreiben eine Berechnung enthalten. Gleiches gilt für Ratenzahlungsangebote - der Schuldner soll ja wissen, was auf ihn zukommt.

Und ja, im Zweifel sind das schon mal zwei Berechnungen in einem Schreiben. Wobei ich das in dem Fall so mache, dass ich nur die noch dazu kommende Einigungsgebühr berechne - sonst gibt es womöglich Verwirrung.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 10:26
von Refa-99
Ich hab jetzt auch einfach zwei Berechnungen beigefügt und jeweils die Gesamtsumme ausgewiesen. Eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung wollte der Chef nicht

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 10:28
von Adora Belle
Ohne die Übernahme schuldet der Schuldner die EG nicht.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 10:44
von Refa-99
Ja, schon klar. Wir haben ihm angeboten, die Gesamtsumme unter Fristsetzung zu zahlen oder alternativ in X Raten zu bezahlen, wobei dann noch XX EUR Einigungsgebühr zusätzlich anfällt. Entweder er äußert sich zu einer der beiden Möglichkeiten oder es wird Klage eingereicht

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 12:50
von Anahid
Es kommt nicht darauf an, dass die EG anfällt. Der Schuldner muss sich explizit dazu verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Solange Ihr diese Übernahmeerklärung nicht habt, entstehen die Kosten zwar dem Mandanten, können aber vom Gegner nicht gefordert werden.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 12:51
von Refa-99
Auch nicht, wenn der andere im Verzug ist? Dann muss ich das noch schnell verbessern.
Danke für den Hinweis!

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 14.12.2020, 12:55
von Anahid
Nein, auch nicht wenn er im Verzug ist. Was meinst Du, warum wir uns die Mühe mit diesen blöden Ratenzahlungsvereinbarungen machen, die der Schuldner unterschrieben zurückschicken soll? ;)