Kostenrechnung im Mahnschreiben
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Wenn wir eine Ratenzahlung anbieten, dann gibt es darüber eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung, die der Schuldner unterschrieben zurückschicken muss und in der steht dann, dass er Rechtsanwaltskosten i.H.v. insgesamt (einschließlich der Kosten für die Ratenzahlungsvereinbarung) übernimmt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wie oben geschrieben, füge ich keine Rechnung bei, sondern habe im Schreiben eine Berechnung enthalten. Gleiches gilt für Ratenzahlungsangebote - der Schuldner soll ja wissen, was auf ihn zukommt.
Und ja, im Zweifel sind das schon mal zwei Berechnungen in einem Schreiben. Wobei ich das in dem Fall so mache, dass ich nur die noch dazu kommende Einigungsgebühr berechne - sonst gibt es womöglich Verwirrung.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich hab jetzt auch einfach zwei Berechnungen beigefügt und jeweils die Gesamtsumme ausgewiesen. Eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung wollte der Chef nicht
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Ohne die Übernahme schuldet der Schuldner die EG nicht.
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Ja, schon klar. Wir haben ihm angeboten, die Gesamtsumme unter Fristsetzung zu zahlen oder alternativ in X Raten zu bezahlen, wobei dann noch XX EUR Einigungsgebühr zusätzlich anfällt. Entweder er äußert sich zu einer der beiden Möglichkeiten oder es wird Klage eingereicht
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Es kommt nicht darauf an, dass die EG anfällt. Der Schuldner muss sich explizit dazu verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Solange Ihr diese Übernahmeerklärung nicht habt, entstehen die Kosten zwar dem Mandanten, können aber vom Gegner nicht gefordert werden.
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Nein, auch nicht wenn er im Verzug ist. Was meinst Du, warum wir uns die Mühe mit diesen blöden Ratenzahlungsvereinbarungen machen, die der Schuldner unterschrieben zurückschicken soll?
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