Kostenrechnung im Mahnschreiben
Verfasst: 10.12.2020, 09:32
Hallo,
wir haben immer wieder Forderungen, die wir für unsere Mandaten eintreiben müssen.
In die jeweiligen Mahnschreiben an die Gegner setzen wir immer den Auszug unserer "Kostennote" ohne Rechnungsnummer.
(1,3 GG, 20 Euro PTP, MwST)
Der Gegner wird aufgefordert, unsere Kosten an uns (+ die eigentliche Hauptforderung an den Mandanten direkt) zu zahlen.
Nun ist aufgekommen, dass es nicht richtig ist, die MwST mit in diesen Kostenrechnungs-Auszug zu nehmen, sondern es wäre in dem Mahnschreiben nur der Nettobetrag aufzuführen und vom Gegner zu zahlen.
(1,3 GG, 20 Euro PTP)
Die MwST müsste dann im Anschluss wohl vom Mandanten an uns gezahlt werden.
Wie geht man richtig vor?
--> Löst man die Kostenrechnung parallel mit dem Mahnschreiben aus und schickt diese mit dem Mahnschreiben an den Gegner mit ?
--> Warte ich, bis der Gegner den Nettobetrag gezahlt hat? Und schicke dann die Kostenrechnung an den Mandanten, mit dem Hinweis, dass er nur die MwST noch an uns schuldet? (Gibt es hier eine korrekte Formulierung für die Rechnung??)
--> Interessehalber: Wie wird das in der Buchhaltung des Gegners dann gehandhabt, wenn er eine "Rechnung" zahlt ohne MwSt?
--> und wie wird das in unserer Buchhaltung gebucht, wenn wir die MwST vom Mandanten bekommen, den Nettobetrag vom Gegner?
Ich bin da etwas sehr auf dem Holzweg und je mehr ich drüber nachdenke, desto verzwickter wird es... Ich hoffe, mir kann jemand helfen und auch gerne verlässliche Quellen nennen.
Grüße, Monique
wir haben immer wieder Forderungen, die wir für unsere Mandaten eintreiben müssen.
In die jeweiligen Mahnschreiben an die Gegner setzen wir immer den Auszug unserer "Kostennote" ohne Rechnungsnummer.
(1,3 GG, 20 Euro PTP, MwST)
Der Gegner wird aufgefordert, unsere Kosten an uns (+ die eigentliche Hauptforderung an den Mandanten direkt) zu zahlen.
Nun ist aufgekommen, dass es nicht richtig ist, die MwST mit in diesen Kostenrechnungs-Auszug zu nehmen, sondern es wäre in dem Mahnschreiben nur der Nettobetrag aufzuführen und vom Gegner zu zahlen.
(1,3 GG, 20 Euro PTP)
Die MwST müsste dann im Anschluss wohl vom Mandanten an uns gezahlt werden.
Wie geht man richtig vor?
--> Löst man die Kostenrechnung parallel mit dem Mahnschreiben aus und schickt diese mit dem Mahnschreiben an den Gegner mit ?
--> Warte ich, bis der Gegner den Nettobetrag gezahlt hat? Und schicke dann die Kostenrechnung an den Mandanten, mit dem Hinweis, dass er nur die MwST noch an uns schuldet? (Gibt es hier eine korrekte Formulierung für die Rechnung??)
--> Interessehalber: Wie wird das in der Buchhaltung des Gegners dann gehandhabt, wenn er eine "Rechnung" zahlt ohne MwSt?
--> und wie wird das in unserer Buchhaltung gebucht, wenn wir die MwST vom Mandanten bekommen, den Nettobetrag vom Gegner?
Ich bin da etwas sehr auf dem Holzweg und je mehr ich drüber nachdenke, desto verzwickter wird es... Ich hoffe, mir kann jemand helfen und auch gerne verlässliche Quellen nennen.
Grüße, Monique