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Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 09:32
von motamedina
Hallo,

wir haben immer wieder Forderungen, die wir für unsere Mandaten eintreiben müssen.
In die jeweiligen Mahnschreiben an die Gegner setzen wir immer den Auszug unserer "Kostennote" ohne Rechnungsnummer.
(1,3 GG, 20 Euro PTP, MwST)
Der Gegner wird aufgefordert, unsere Kosten an uns (+ die eigentliche Hauptforderung an den Mandanten direkt) zu zahlen.

Nun ist aufgekommen, dass es nicht richtig ist, die MwST mit in diesen Kostenrechnungs-Auszug zu nehmen, sondern es wäre in dem Mahnschreiben nur der Nettobetrag aufzuführen und vom Gegner zu zahlen.
(1,3 GG, 20 Euro PTP)

Die MwST müsste dann im Anschluss wohl vom Mandanten an uns gezahlt werden.

Wie geht man richtig vor?

--> Löst man die Kostenrechnung parallel mit dem Mahnschreiben aus und schickt diese mit dem Mahnschreiben an den Gegner mit ?
--> Warte ich, bis der Gegner den Nettobetrag gezahlt hat? Und schicke dann die Kostenrechnung an den Mandanten, mit dem Hinweis, dass er nur die MwST noch an uns schuldet? (Gibt es hier eine korrekte Formulierung für die Rechnung??)

--> Interessehalber: Wie wird das in der Buchhaltung des Gegners dann gehandhabt, wenn er eine "Rechnung" zahlt ohne MwSt?
--> und wie wird das in unserer Buchhaltung gebucht, wenn wir die MwST vom Mandanten bekommen, den Nettobetrag vom Gegner?

Ich bin da etwas sehr auf dem Holzweg und je mehr ich drüber nachdenke, desto verzwickter wird es... Ich hoffe, mir kann jemand helfen und auch gerne verlässliche Quellen nennen.
Grüße, Monique

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 10:26
von Adora Belle
Ihr erspart Euch diesen ganzen Hickhack, wenn Ihr nur Kosten geltend macht, die Eurem Mandanten tatsächlich bereits entstanden sind. D.h. er hat eine Rechnung von Euch, und im besten Falle diese Rechnung auch bezahlt.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 11:01
von icerose
Adora Belle hat geschrieben:
10.12.2020, 10:26
Nun ist aufgekommen, dass es nicht richtig ist, die MwST mit in diesen Kostenrechnungs-Auszug zu nehmen, sondern es wäre in dem Mahnschreiben nur der Nettobetrag aufzuführen und vom Gegner zu zahlen.
(1,3 GG, 20 Euro PTP)
Das ist nur richtig, wenn der jeweilige Mdt vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Zum Vorgehen: Ich würde die Rechnung im Mahnschreiben (so, wie ihr das macht) schön drinlassen.
motamedina hat geschrieben:
10.12.2020, 09:32
und wie wird das in unserer Buchhaltung gebucht, wenn wir die MwST vom Mandanten bekommen, den Nettobetrag vom Gegner?
Das wird gebucht wie jeder Zahlungseingang auf eine Rechnung. Bei uns wird vermerkt, wer gezahlt hat und gut is.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 11:10
von Adora Belle
Das Zitat stammt nicht von mir.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 12:11
von icerose
Ups, sorry. ;)

Motamedina wird wissen, dass sie das geschrieben hat.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 12:56
von sh161
Im Aufforderungsschreiben berechne ich die dem Mandanten erstattungsfähigen Kosten, also ohne USt., wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, mit USt., wenn er es nicht ist.
Meine Kollegin macht es anders: Sie fügt dem Schreiben eine Abschrift der an den Mandanten adressierten Rechnung bei, mit der Aufforderung zur Erstattung entweder des Gesamt- oder nur des Nettobetrages.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 13:21
von motamedina
sh161 hat geschrieben:
10.12.2020, 12:56
Im Aufforderungsschreiben berechne ich die dem Mandanten erstattungsfähigen Kosten, also ohne USt., wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, mit USt., wenn er es nicht ist.
Meine Kollegin macht es anders: Sie fügt dem Schreiben eine Abschrift der an den Mandanten adressierten Rechnung bei, mit der Aufforderung zur Erstattung entweder des Gesamt- oder nur des Nettobetrages.

Ich würde es "gefühlt" wie deine Kollegin machen.
Rechnung rauslassen und dem Gegner mitschicken, mit Aufforderung zur Zahlung des Nettobetrages.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 13:22
von motamedina
Also macht ihr es alle irgendwie anders. Gibt es dafür keine geregelte Rechtsgrundlage? :D Das würde mich schon sehr wundern. :-)

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 10.12.2020, 13:47
von skugga
motamedina hat geschrieben:
10.12.2020, 13:22
Also macht ihr es alle irgendwie anders. Gibt es dafür keine geregelte Rechtsgrundlage? :D Das würde mich schon sehr wundern. :-)
Ich seh hier keine unterschiedlichen Antworten. Geschmackssache ist lediglich, ob man eine Kopie der Rechnung an den Mdt. an die Gegenseite schickt oder ob man der Gegenseite eine Berechnung (nicht Rechnung) aufgibt.

Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben

Verfasst: 11.12.2020, 12:56
von Refa-99
Wie macht ihr das, wenn ihr in der Mahnung zur Gesamtzahlung auffordert und zeitgleich eine Ratenzahlung anbietet? Dann müsste ja einmal die Rechnung mit und einmal ohne Einigungsgebühr beigefügt werden...