Hallo Ihr Alle,
ich sitze schon eine ganze Weile über einer Abrechnung in einer OWi-Sache und je länger ich grübele, umso verwirrter bin ich.
Vorverfahren ganz normal ab 2018
Erste Ladung AG Ende 2019, die Sache zieht sich hin, letztendlich Termin 25.06.2020, nehmen wir nicht wahr, Urteil ergeht im Termin
Eingang Urteil bei uns 27.07.2020
Rechtsbeschwerde eingelegt am 03.08.2020, zurückgewiesen am 02.11.2020
Vorverfahren berechne ich mit 19 % USt
Rechtsbeschwerde berechne ich mit 16 %
Was mache ich mit der Verfahrensgebühr nach 5109 VV RVG - 16 oder 19%? Gebührenrechtlich gehört die Einlegung der Rechtsbeschwerde doch zum 1. Rechtszug. Wann gilt der Rechtszug als beendet, mit Erlass des Urteils?
Es ist wahrscheinlich ganz einfach, aber ich steh echt auf dem Schlauch...
16 % oder 19 % OWi-Sache mehrere Instanzen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde auch die gesamte 1. Instanz mit 16% abrechnen, weil erst mit Bekanntgabe des Urteils an Euch die Tätigkeit in der Instanz beendet ist.