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verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen

Verfasst: 16.10.2020, 14:56
von Kristinchen31655
Einen guten Tag ihr Lieben,

ich muss ein bisschen weiter ausholen und erkläre euch den Sachverhalt:

Die Klage der Gegenseite wurde durch Urteil am 31.07.2020 abgewiesen zu unseren Gunsten, daraufhin habe ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu einem Mehrwertsteuersatz von 19 % abgerechnet, dieser Betrag wurde uns auch ausgezahlt. Im gleichen Arbeitsgang habe ich sodann Kostenfestsetzung beantragt (mit 19%), wonach das Gericht mit mir geschimpft hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ihrer Ansicht nach die Höhe der Mwst. auf die Fälligkeit der Vergütung abzustellen ist. Somit haben sie den KFB nur mit einem Steuersatz von 16 % erlassen. Ende vom Lied -> Ich habe nun eine Differenz zwischen dem was die Rechtsschutz gezahlt hat und dem was ich erstatten kann. Wie buche ich nun diese 3 % Eigenverschulden im Buchungsprogramm? :angst
Muss ich das unter "Sonderausgaben" oder vielleicht unter "sonstiges"??? :-?

Vielen Dank für Eure Mühen!

Re: verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen

Verfasst: 16.10.2020, 15:48
von pitz
Nunja, buchungstechnisch kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber der durch die RSV zuviel gezahlte Betrag muss natürlich auch erstattet werden an die RSV - damit ist das Konto wieder auf Null.

Re: verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen

Verfasst: 19.10.2020, 12:00
von Anahid
Ich würde da mal schnell ne Gutschrift über die alte Rechnung und eine neue Rechnung mit 16 % MwSt erstellen. Das verbleibende Guthaben ist an die RSV auszuzahlen.

Re: verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen

Verfasst: 26.10.2020, 09:35
von sh161
Wie Anahid schreibt: Gutschrift und neue Rechnung - so wird auch die Umsatzsteuer dann richtig erfasst.
Die Differenz sind kein Verlust, sondern eine falsch erstellte Rechnung.

Re: verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen

Verfasst: 27.10.2020, 14:18
von Kristinchen31655
Vielen lieben Dank für Eure Gedankengänge !! So habe ich es gemacht!! :thx :knutsch