verschuldeter 3 % Mwst.- Verlust buchen
Verfasst: 16.10.2020, 14:56
Einen guten Tag ihr Lieben,
ich muss ein bisschen weiter ausholen und erkläre euch den Sachverhalt:
Die Klage der Gegenseite wurde durch Urteil am 31.07.2020 abgewiesen zu unseren Gunsten, daraufhin habe ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu einem Mehrwertsteuersatz von 19 % abgerechnet, dieser Betrag wurde uns auch ausgezahlt. Im gleichen Arbeitsgang habe ich sodann Kostenfestsetzung beantragt (mit 19%), wonach das Gericht mit mir geschimpft hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ihrer Ansicht nach die Höhe der Mwst. auf die Fälligkeit der Vergütung abzustellen ist. Somit haben sie den KFB nur mit einem Steuersatz von 16 % erlassen. Ende vom Lied -> Ich habe nun eine Differenz zwischen dem was die Rechtsschutz gezahlt hat und dem was ich erstatten kann. Wie buche ich nun diese 3 % Eigenverschulden im Buchungsprogramm?
Muss ich das unter "Sonderausgaben" oder vielleicht unter "sonstiges"???
Vielen Dank für Eure Mühen!
ich muss ein bisschen weiter ausholen und erkläre euch den Sachverhalt:
Die Klage der Gegenseite wurde durch Urteil am 31.07.2020 abgewiesen zu unseren Gunsten, daraufhin habe ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu einem Mehrwertsteuersatz von 19 % abgerechnet, dieser Betrag wurde uns auch ausgezahlt. Im gleichen Arbeitsgang habe ich sodann Kostenfestsetzung beantragt (mit 19%), wonach das Gericht mit mir geschimpft hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ihrer Ansicht nach die Höhe der Mwst. auf die Fälligkeit der Vergütung abzustellen ist. Somit haben sie den KFB nur mit einem Steuersatz von 16 % erlassen. Ende vom Lied -> Ich habe nun eine Differenz zwischen dem was die Rechtsschutz gezahlt hat und dem was ich erstatten kann. Wie buche ich nun diese 3 % Eigenverschulden im Buchungsprogramm?
Muss ich das unter "Sonderausgaben" oder vielleicht unter "sonstiges"???
Vielen Dank für Eure Mühen!