Verrechnung Honorar mit Fremdgeld - wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer??
Verfasst: 06.08.2020, 16:58
Hallo,
heute stehe ich wirklich auf dem Schlauch. Die Sonne drückt auch ganz schön auf's gemüt
Und nun will ich es genau wissen. Vorab --- habe alle Threads vorher geprüft, ob die Frage nicht woanders passt, bzw. beantwortet wird, habe aber nichts gefunden. Wenn Sie irgendwo beantwortet ist, verweist mich gern dahin.
Wir haben wenige Forderungsmandate bei uns.
Jetzt hat ein Schuldner seine Forderung vollständig beglichen. Geld ist auch auf dem Fremdgeldkonto eingegangen.
Nun will ich das Geld natürlich an die Mandantschaft auskehren und eine kleine Kostennote davon noch verrechnen.
Mdt. ist eingetragener Kaufmann.
Ich hatte das bisher immer so gemacht (ich kann mich daran erinnern, dass mir das mal so beigebracht wurde)
Ich habe die Kostennote Netto (Also ohne die Umsatzsteuer) verrechnet und nur die Zahlung der Umsatzsteuer separat vom Mandanten angefordert. Zumindest wenn es um Firmen geht.
Ich war immer der Meinung, das macht man so
Und wie ich jetzt das Fremdgeld auskehren will und unsere Kostenote verrechnen will, komm ich doch irgendwie ins grübeln.
Ich hatte es auch mit meiner Kollegin besprochen, aber bzgl. Forderungen eintreiben und Gelder auskehren hat sie zu lange nicht gemacht. Und mein Chef ist mir leider auch keine große Hilfe
Nun will ich es doch lieber genau wissen.
Kann ich die Umsatzsteuer auch mit in Abzug bringen oder muss der Mandant diese selbst ausgleichen?
Vielen lieben Dank und schimpft nicht ... wir selbst haben wirklich wenige Forderungsmandate und bin mittlerweile auch viel mehr im Notariatsbereich tätig
Lg
heute stehe ich wirklich auf dem Schlauch. Die Sonne drückt auch ganz schön auf's gemüt
Und nun will ich es genau wissen. Vorab --- habe alle Threads vorher geprüft, ob die Frage nicht woanders passt, bzw. beantwortet wird, habe aber nichts gefunden. Wenn Sie irgendwo beantwortet ist, verweist mich gern dahin.
Wir haben wenige Forderungsmandate bei uns.
Jetzt hat ein Schuldner seine Forderung vollständig beglichen. Geld ist auch auf dem Fremdgeldkonto eingegangen.
Nun will ich das Geld natürlich an die Mandantschaft auskehren und eine kleine Kostennote davon noch verrechnen.
Mdt. ist eingetragener Kaufmann.
Ich hatte das bisher immer so gemacht (ich kann mich daran erinnern, dass mir das mal so beigebracht wurde)
Ich habe die Kostennote Netto (Also ohne die Umsatzsteuer) verrechnet und nur die Zahlung der Umsatzsteuer separat vom Mandanten angefordert. Zumindest wenn es um Firmen geht.
Ich war immer der Meinung, das macht man so
Und wie ich jetzt das Fremdgeld auskehren will und unsere Kostenote verrechnen will, komm ich doch irgendwie ins grübeln.
Ich hatte es auch mit meiner Kollegin besprochen, aber bzgl. Forderungen eintreiben und Gelder auskehren hat sie zu lange nicht gemacht. Und mein Chef ist mir leider auch keine große Hilfe
Nun will ich es doch lieber genau wissen.
Kann ich die Umsatzsteuer auch mit in Abzug bringen oder muss der Mandant diese selbst ausgleichen?
Vielen lieben Dank und schimpft nicht ... wir selbst haben wirklich wenige Forderungsmandate und bin mittlerweile auch viel mehr im Notariatsbereich tätig
Lg