16% oder 19% Pfändungsverfahren

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zmaus2003
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#1

03.08.2020, 13:35

Hallo,
mir liegt ein am 23.06.2020 beantragter Pfüb mit Erlassdatum 13.07.2020 vor. Die Gebühr ist im Pfüb mit 19 % festgestellt.

Eigentlich ist das Verfahren mit Erlass beendet - also 16 %
Nun steht die Gebühr im Pfüb aber mit 19 % drin - ich tendiere also eher zu 19 %

wie seht ihr das?
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Anahid
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#2

04.08.2020, 09:56

Wie bereits der DAV in seinem Leitfaden, der hier im Forum bereits verlinkt ist, angegeben hat und Du auch richtig feststellst, sind hier nur 16 % MwSt angefallen. Das Gericht hätte dies beim Erlass des PfÜB berücksichtigen müssen. Du kannst jedenfalls mit dem Mandanten nur 16 % abrechnen. Ich würde mal abwarten, ob die Pfändung überhaupt greift, bevor ich mir jetzt Gedanken machen würde, den PfüB berichtigen zu lassen o.ä.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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