gerichtliches Mahnverfahren 16 oder 19%

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Odi
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#1

28.07.2020, 16:34

Hallo in die Runde,

folgende Situation:

Mahnbescheid wurde beim AG Aschersleben im Juni beantragt und erlassen. Im Juli wurde Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen. Dies erfolgt bei uns alles über www.online-mahnantrag.de.

In den Anträgen gibt man keinen konkreten MwSt-Satz an, nur ob Vorsteuerabzugsberechtigung besteht oder nicht.

Nun wurden die ersten VBs erlassen und da steht unter "Verfahrenskosten" sinngemäß folgendes:
2. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten:
- Gebühr 3305 45 Euro
- Gebühr 3308 22,50 Euro
- Auslagen 13,50 Euro
- 19,00% bzw. 16% MwSt 14,58 Euro


Konkret aufgeschlüsselt wird die "Mehrwertsteuerverteilung" in dem Anschreiben, welches dem VB beigefügt ist. Nur hieraus ist erkennbar, dass die MB-Gebühr nebst Auslagen mit 19 % und die VB-Gebühr mit Auslagen mit 16 % versteuert wird.

Ist denn aber das Mahnverfahren an sich nicht erst beendet mit Erlass oder gar mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides und erst dann die Gebühren fällig und sind diese daher nicht für das gesamte Mahnverfahren mit 16 % abzurechnen?

Meine Kollegin hat nun schon die erste Monierung ans AG Aschersleben geschickt, aber ich würde gern eure Meinung hierzu hören.

Lieben Dank!
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Anahid
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#2

28.07.2020, 16:45

Meiner Meinung nach ist das Mahnverfahren aufgeteilt in zwei Verfahrensteile: Mahnbescheid - Gebühren fällig mit Erlass des Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheid - Gebühren fällig mit Erlasse des Vollstreckungsbescheids.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Odi
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#3

28.07.2020, 16:57

Du bist ja fix! Danke! Und bestätigst mein Bauchgefühl. Nun muss ich das nur noch meiner Kollegin morgen schmackhaft machen.
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