16% od. 19% ZV??

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Leoma
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#1

22.07.2020, 10:13

Hallihallo quq

Ich bräuchte hier Hilfe.. ich habe eine Akte in der ZV, wo ich am 08.03. + 08.04.19 jeweils eine Zahlung von einem Drittschuldner bekommen habe. Im Mai 2020 habe ich dann erst eine EMA und dann einen GVZ-Auftrag eingeleitet, wo vom GVZ die Rechnung dann am 14.07.2020 kam. Aber ich weiß nicht, welche Steuersatz da gilt?..

Help.

Leoma
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#2

22.07.2020, 10:18

Für die Rechnung des Gerichtsvollziehers oder für was?
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#3

22.07.2020, 10:21

Wir haben ja im Mai 2020 angefangen wieder zu vollstrecken sozusagen. Also da war ne EMA und ein GVZ Auftrag. Die RN mit VAK dazu vom GVZ kam im Juli (kp ob das wichtig ist für die RN). Jetz frage ich mich, mit welcher Steuer das abgerechnet wird qq
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#4

22.07.2020, 10:23

Ja was willst du denn genau abrechnen? Die KR des GV sind durchlaufende Posten, da spielt für dich die USt. keine Rolle.
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#5

22.07.2020, 10:24

Unsere Akte möchte ich abrechnen xD Ich mache eine Zwischenabrechnung damit wir in 2 Jahren wieder vollstrecken können.
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#6

22.07.2020, 10:26

KR GV Juli, also 19%. Und ich habe kp wieso du so viele Abkürzungen nimmst.
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#7

22.07.2020, 10:31

Machen wir hier auf der Arbeit ständig ^^ Aber es geht mir ja um unsere Tätigkeit, also den GVZ Auftrag vom Mai. Der Gerichtsvollzieher hat die VAK im Juli abgenommen und da kam auch die RN.. sind das dann trotzdem 19% auch wenn er das erst im Juli abgenommen hat?
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Adora Belle
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#8

22.07.2020, 10:32

Geht es um Eure eigenen Kosten? Dann 16%, wenn der Auftrag erst im Juli erledigt war.

Btw: Wenn Du möchtest, dass Deine Fragen hier vernünftig beantwortet werden, dann schreibst Du nicht im Telegramm-Stil, sondern so dass man Dich versteht.
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#9

22.07.2020, 10:38

Ich habe jetzt eben auch meine Anwältin gefragt und die meinte, maßgebend ist der Zeitpunkt der Beauftragung.. Heißt wir haben im Mai beauftragt also 19%, da es keine Rolle spielt, wann der GVZ die Vermögensauskunft abgibt.
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#10

22.07.2020, 10:48

Verstehe diese Frage nicht ganz. Wenn es NUR um die GVZ Kosten geht, muss ich Soenny Recht geben: Kosten GVZ, EMA usw. werden doch als Auslagen in Rechnung gestellt. 16 oder 19 % spielen doch keine Rolle. (Kopf kratz)
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