16% od. 19% ZV??

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Adora Belle
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#21

09.09.2020, 13:16

Du musst an der Stelle Anfall der Gebühr und Fälligkeit auseinanderhalten.
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icerose
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#22

09.09.2020, 13:16

Anahid hat geschrieben:
09.09.2020, 13:11
mücki hat geschrieben:
09.09.2020, 11:24
Sehe ich in den dem Fall anders:

Wenn isolierter Antrag auf Abgabe der VAK gestellt wird, ist der Auftrag damit erledigt. Wann die VAK dann letztlich kommt, ist irrelevant. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Du erhältst von dem Mandanten den Auftrag, die Vermögensauskunft einzuholen. Meiner Meinung nach ist der Auftrag erst erledigt, wenn die VAK vorliegt und nicht dann, wenn Du den Antrag gestellt hast. Das hat auch nichts damit zu tun, ob es ein isolierter oder verbundener Antrag ist.

Hat der Schuldner die VAK bereits geleistet, ist Dein Auftrag auch erst dann erledigt, wenn Du die VAK in Händen hältst.
So sehe ich das auch - kann ja wer weiß was dazwischen passieren.
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mücki
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#23

10.09.2020, 08:55

Zunächst, danke für die zahlreichen Erläuterungen. Ich kann die Argumente auch durchaus nachvollziehen und finde sie auch schlüssig. Mir ist auch klar, dass Fälligkeit und Entstehen der Gebühr zu trennen ist, bin aber von folgendem ausgegangen:

Ich stelle Antrag auf Abgabe der VAK, damit ist die Gebühr entstanden aber noch nicht fällig. Das Verfahren nimmt seinen Lauf. Gibt der Schuldner die VAK dann auf meinen Auftrag hin ab, ist die Gebühr auch fällig. Wenn die VAK aber bereits abgegeben wurde, ist der Auftrag, nämlich Abgabe der VAK, ja bereits erfüllt, auch wenn ich das erst weiß, wenn mir der GVZ das mitteilt. Mag sein, dass ich mir das nur schön rede um keine Abrechnungsprobleme zu haben. :oops:
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#24

10.09.2020, 10:34

Dein Auftrag ist beendet, wenn Du die VAK in Händen hast.
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mücki
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#25

10.09.2020, 10:45

Ok, dann werde ich das mal künftig so handhaben. Muss mir nur noch überlegen, wie ich das jetzt meinem Chef beibringe :mrgreen:
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#26

11.09.2020, 09:27

mücki hat geschrieben:
10.09.2020, 10:45
Ok, dann werde ich das mal künftig so handhaben. Muss mir nur noch überlegen, wie ich das jetzt meinem Chef beibringe :mrgreen:
Man lernt nie aus. ;) :knutsch
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#27

16.10.2020, 09:27

Ich habe da auch mal eine Frage:

Ich habe im Mai 2020 ZV-Auftrag wegen Geldforderung gestellt mit Abnahme der Vermögenauskunft. Im Juni schreibt der GV, dass der Schuldner zum VA-Termin nicht erschienen ist. Es wurde dann Haftbefehl erlassen. Im August teilte uns der GV mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist und der Haftbefehl nicht zugestellt werden konnte. Wir haben dann im September 2020 Verhaftungsauftrag gestellt, nach dem uns die neue Anschrift vorlag. Im Oktober haben wir die Vermögensauskunft erhalten.

Die VA-Gebühr rechne ich ja mit 16 % ab, aber wie rechne ich die Gebühr für den ZV-Auftrag ab, mit 19% oder 16% ?

LG
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Anahid
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#28

16.10.2020, 10:15

ZV-Gebühr mit 19 %, VA-Gebühr mit 16 %. ZV-Auftrag war ja bereits im Juni erledigt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#29

16.10.2020, 11:29

Anahid hat geschrieben:
16.10.2020, 10:15
ZV-Gebühr mit 19 %, VA-Gebühr mit 16 %. ZV-Auftrag war ja bereits im Juni erledigt.
:thx
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