Höhe MwSt-Satz für Terminsvertreter u.a.

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Kasimir1603
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#1

10.07.2020, 11:27

Kurze Frage, wir sind uns hier gerade echt uneingig und kommen nicht weiter.

Beauftragung TV vor 30.06.2020, Termin nach dem 01.07.2020. Wir wissen für Höhe Umsatzsteuersatz gilt Datum der Leistungserbringung. TV hat KN jetzt mit 19% komplett gestellt für seine 0,65 VG und seine 1,2 TG. Jetzt gibs hier 2 Meinungen. Die einen sagen, 0,65 VG mit 19%, 1,2 TG mit 16%, die anderen sagen beides mit 16%. Für den Terminsvertreter gilt seine Leistung als erbracht mit Wahrnehmung des Termins, also m.E. beide Gebühren mit 16%. Wie seht ihr das?

Und was ist in einem Fall, wenn vor dem 30.06.20 Termin schon stattfand, VU ist ergangen. TV hatte damal schon abgerechnet mit 19% beide Gebühren. Dann legt Gegner nach dem 30.06.2020 Einspruch ein, es wird nochmal verhandelt. TV geht für uns zum Termin. Alle Gebühren jetzt mit 16%?? Wir werden wahnsinng

Und was ist mit MB und VB-Gebühren? M.E. lautet unser Auftrag ja erstmal Titulierung der Forderung. Also wenn ich MB am 02.06.2020 stelle, VB am 05.07.2020 z.B. dann ist doch das Datum der Leistungserbringung schlussendlich die Titulierung der Forderung oder? Also beide Gebühren mit 16%? Unser Programm bucht aber im Hintergrund MB mit 19%, VB mit 16%. Ist die Leistungserbringung in dem Fall dann der Erlass/Zustellung des MB ?

Wir raffens gerade nicht und schaukeln uns einfach irgendwie immer mehr hoch.

Wer kann helfen????

LG
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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