Vergleich mündlich am 22.06 geschlossen, Widerruf bis 06.07 möglich, wie viel Umsatzsteuer?

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Tigerle
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#11

08.07.2020, 12:25

pitz hat geschrieben:
08.07.2020, 12:09
Hilfereno hat geschrieben:
08.07.2020, 11:56
[...]
Ist ja mit Zahlung dann nun erledigt und wir nehmen dann für das Mahnverfahren nur 16 %? Fänd ich eigentlich unfair, da er ja trotzdem zu spät gezahlt hat und wir im Juni noch den MB beantragt haben.
Das ist doch für euch völlig egal, die USt ist ja ein durchlaufender Posten und ändert doch an eurer Vergütung nichts. :kopfkratz
An der Vergütung, die beim RA verbleibt ändert es zunächst nichts.
Aber wenn das Finanzamt eine Prüfung vornimmt und die falsche Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde, könnte dies zu Problemen ggs. Nachzahlungen etc. führen.
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