KFA und Vorsteuerabzugsberechtigung

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Sura
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#1

25.06.2020, 12:42

Hallo zusammen, ich habe vor kurzem einen KFA gestellt. Mein Mandant ist Inhaber einer Pizzeria. Ich habe in dem KFA USt geltend gemacht. Nun kam die Mitteilung, dass wir angeben sollen, ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist... Wir haben dem Mandanten keine Rechnung gestellt, da wir unsere Kosten komplett vom Gegner bekommen. Muss ich dann jetzt einfach eine KFA ohne USt einreichen??? sorry für die "blöde" Frage, aber ich kenne mich nicht aus...

Was, wenn wir gem. § 126 ZPO die Kosten im eigenen Namen festsetzen wollen?
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Anahid
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#2

06.07.2020, 17:43

Themen doppelt einstellen kommt überhaupt nicht gut und § 126 ZPO bezieht sich auf "für die Partei bestellte" Rechtsanwälte (sprich PKH). Trifft hier wohl nicht zu, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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