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§ 11 RVG Vorsteuerabzug

Verfasst: 12.08.2019, 15:02
von Juty
Huhu!
Ich mache einen KFA nach § 11 RVG. Wie erkläre ich, dass die RAe zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aber hier die MWSt verlangen dürfen? Danke schonmal

Re: § 11 RVG Vorsteuerabzug

Verfasst: 12.08.2019, 15:08
von ...
Die Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung ist entbehrlich. Insoweit sollte ein Verweis auf §11 II S. 3 RVG genügen.

Re: § 11 RVG Vorsteuerabzug

Verfasst: 12.08.2019, 16:03
von 13
Wie der Vorbeitrag. Bei einem Verfahren nach § 11 RVG wird die USt. immer mit festgesetzt. Das sollte den Beteiligten eigentlich bekannt sein. Ein Blick ins Gesetz...