§ 11 RVG Vorsteuerabzug

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Juty
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#1

12.08.2019, 15:02

Huhu!
Ich mache einen KFA nach § 11 RVG. Wie erkläre ich, dass die RAe zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aber hier die MWSt verlangen dürfen? Danke schonmal
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

12.08.2019, 15:08

Die Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung ist entbehrlich. Insoweit sollte ein Verweis auf §11 II S. 3 RVG genügen.
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

12.08.2019, 16:03

Wie der Vorbeitrag. Bei einem Verfahren nach § 11 RVG wird die USt. immer mit festgesetzt. Das sollte den Beteiligten eigentlich bekannt sein. Ein Blick ins Gesetz...
~ Grüßle ~
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