Mdt Ausland - TV beauftragt - MwST

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Crydea
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#1

04.12.2018, 16:31

Hallo zusammen,

wir haben einen Mandanten, welcher vorsteuerabzugsberechtigt ist, mit Sitz im Ausland. Daher sind unsere Rechnungen ja ohne Mehrwertsteuer. Nun hatten wir einen Terminsvertreter mit der Wahrnehmung des Gerichtstermins beauftragt und haben ein Problem, wie das mit der internen Abrechnung sich nun gestalten soll. Vereinbart war hälftige Gebührenteilung.

Der TV soll die Rechnung an uns richten, also muss da ja richtigerweise die Mehrwertsteuer rein. Wir rechnen ja mit dem Mandanten ab, also ohne Mehrwertsteuer. Nach Erhalt der Rechnung des TV zahlen wir an diesen von hier aus.

Nun kam hier die Frage auf, wie das mit der Mehrwertsteuer läuft. Denn faktisch bezahlen wir diese ja aus unserem hälftigen Gebührenanteil mit an den TV und haben dann in der Sache weniger verdient als der TV.

Irgendwie sind wir mit dieser Konstellation gerade alle überfragt :panik

LG
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#2

04.12.2018, 18:54

Wie bucht ihr denn die Rg. des TV?
Wir buchen das auf Fremdarbeiten 19 %. Da geht ja dann die Steuer weg, also sind das quasi dann „0 % Gebühren“ und wenn ihr dann die Rg. an den MA mit 0 % stellt, dann passts ja wieder mit der Gebührenteilung.

Oder liege ich jetzt da falsch 🧐🧐🤨🤔🤔
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