Rechnungsnummer Kostenfestsetzung

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Anahid
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#11

29.03.2018, 14:52

Sylvia1964 hat geschrieben:In solch einem Fall erteile ich folgende Abrechnungen:
1) Kostenrechnung mit Rechnungsnummer an den Hauptbevollmächtigten Rechtsanwalt als Rechnungsempfänger über die Gebühren gem. Gebührenteilung.
2) Eine Kostenspezifikation ohne Rechnungsnummer zum Zwecke der Kostenfestsetzung über die Gebühren des Unterbevollmächtigten im Original nebst begl. u. einfacher Abschrift.

In dieser Kostenspezifikation gibt es keinen Rechnungsempfänger, da es ein Dokument für das Gericht ist.
Der Hauptbevollmächtigte reicht diese Berechnung zusammen mit seinem Gebührenanspruch zur Kostenfestsetzung ein.

Eine doppelte Rechnungsnummer sollte auf jeden Fall vermieden werden. Eine Rechnung, die einmal das Haus verlassen hat, darf nicht mehr storniert werden. Dafür wäre Gutschrift notwendig.

Was macht das jetzt richtiger? :kopfkratz Wenn keine UBV-Gebühren für eine Gebührenteilung vereinbart sind, dann können solche auch nicht festgesetzt werden.
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Sylvia1964
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#12

29.03.2018, 15:20

Wir haben oben beschriebene Vorgehensweise auf Wunsch des Hauptbevollmächtigten vorgenommen.
Die Gebührenteilung ist ja eine kollegialiter interne Lösung.
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Anahid
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#13

29.03.2018, 15:51

Ja, richtig. Die Gebühren"teilung" ist eine interne Regelung, nicht aber die Regelung, welche Gebühren anfallen. Und noch einmal:

Ist mit dem HBV vereinbart, dass die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts geteilt werden, dann entstehen keine Gebühren für einen UBV. Der Gegner hat nur das zu erstatten über die Kostenfestsetzung, was dem Mandanten tatsächlich an Kosten entstanden ist. Werden Eurerseits aber keine UBV-Gebühren abgerechnet, zahlt der Mandant diese auch nicht und entsprechend können solche auch nicht gegen den Gegner festgesetzt werden.

Und würde mir in der Kostenfestsetzung Deine "Kostenspezifikation" vorgelegt, würde ich bestreiten, dass dem Mandanten eine Rechnung über diese Gebühren erteilt wurde. Und was machst Du dann?

Nochmals ganz klar: Wenn Ihr dabei behilflich seid, Kosten festsetzen zu lassen, die tatsächlich so nicht entstanden sind, dann nennt man das Beihilfe zum Betrug.

Andere Frage: Der Mandant zahlt keine UBV-Gebühren, Ihr erhaltet keine UBV-Gebühren durch die Gebührenteilung, aber es werden UBV-Gebühren durch Deine Hilfe mit festgesetzt. Was denkst Du denn, wer die bekommt? Mal darüber nachgedacht?
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#14

30.03.2018, 17:56

Danke. Könntest du mir mal ein Muster eine solchen Kostenspezifikation schicken?
Sylvia1964
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#15

12.04.2018, 14:06

Anahid:
Dein Einwand ist berechtigt. Wenn wir mal wieder UBV sind, werde ich die Abrechnungsmodalitäten kritisch hinterfragen.

Danke fürs "Sensibilisieren".
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