Hi,
ich muss eine Geschäftsgebühr mit Steuersatz 16 % auf eine Verfahrensgebühr mit Steuersatz 19 % anrechnen. Meine Chefin ist nun der Meinung, dass es dabei eine "Besonderheit" gibt. Und zwar möchte sie aus der anzurechnenden Gebühr noch die Mehrwertsteuer heraus rechnen.
Ich bin aber der Meinung, dass es egal ist, weil ja erst die reine Gebühr (also ohne MwSt) angerechnet wird und dann die MwSt aus der Summe darauf gerechnet wird.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß Cora
Mehrwertsteuersatz wichtig für Gebührenanrechnung?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du hast Recht. Es wird die reine Nettogebühr angerechnet. Du machst also zwei Rechnungen:
1,3 GG
Entgelte
16% MwSt.
1,3 VG
./. 0,65 GG
1,2 TG
Entgelte
19% MwSt.
Durch die Reduzierung der Nettogebühr reduziert sich dann ja auch die MwSt.
Dass deine Chefin das nochmals irgendwie rausrechnen will, verstehe ich nicht ganz.
1,3 GG
Entgelte
16% MwSt.
1,3 VG
./. 0,65 GG
1,2 TG
Entgelte
19% MwSt.
Durch die Reduzierung der Nettogebühr reduziert sich dann ja auch die MwSt.
Dass deine Chefin das nochmals irgendwie rausrechnen will, verstehe ich nicht ganz.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Genauso würde ich es auch machen.... Herausrechnen ist blöd formuliert. Man muss nur die Tätigkeiten ganz getrennt betrachten und auch abrechnen...