Mehrwertsteuer Unternehmen in Italien Mitarbeiter in D?

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#1

24.11.2017, 13:57

Hallo Ihr Lieben, ich bin damit jetzt dann doch etwas überfordert:

Wir haben als Mandanten ein Unternehmen aus Italien. In der aktuellen Sache gehts um die fristlose Kündigung des Sales-Mangagers, der hier in Deutschland wohnt und von hier aus (Home-Office) für die Firma in Italien arbeitet.
Die fristlose Kündigung haben wir gemacht und ich soll nun die Rechnung an die Firma in Italien schicken.
Ich habe hier schon viel viel viel - wirklich viel gelesen. Aber bin dadurch nur noch unsicherer.

Muss ich Mehrwertsteuer abrechnen oder nicht? Muss die Rechnung besondere Hinweise enthalten?

Ich danke Euch schon mal vielmals. :thx
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Anahid
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#2

24.11.2017, 14:17

Bei einer Firma aus dem Ausland muss keine MwSt berechnet werden. Die Rechnung muss die USt-ID der Firma aus Italien enthalten und einen Hinweis darauf, dass die Umsatzsteuerpflicht verlagert ist.

Du arbeitest mit RAM. Wenn der Mandant ordentlich angelegt ist und die USt-ID zur Adresse angelegt ist, dann einfach bei der Rechnung anklicken, dass diese mit anzugeben ist. Dann die MwSt auf 0 setzen und dann sollte eigentlich die Rechnung schon automatisch in Englisch/Deutsch in der Voransicht angezeigt werden und der Hinweis auf die Steuerverlagerung erscheint ebenfalls in beiden Sprachen.
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#3

27.11.2017, 09:24

Anahid hat geschrieben:Bei einer Firma aus dem Ausland muss keine MwSt berechnet werden. Die Rechnung muss die USt-ID der Firma aus Italien enthalten und einen Hinweis darauf, dass die Umsatzsteuerpflicht verlagert ist.

Du arbeitest mit RAM. Wenn der Mandant ordentlich angelegt ist und die USt-ID zur Adresse angelegt ist, dann einfach bei der Rechnung anklicken, dass diese mit anzugeben ist. Dann die MwSt auf 0 setzen und dann sollte eigentlich die Rechnung schon automatisch in Englisch/Deutsch in der Voransicht angezeigt werden und der Hinweis auf die Steuerverlagerung erscheint ebenfalls in beiden Sprachen.
:thx

Hab ich gemacht - Mehrwertsteuer bleibt drin, kein Hinweis auf verlagerte Umsatzsteuerpflicht... :kopfkratz :roll:

Also Italien ist ja EU. Der Sales Manager wird nach deutschem Recht bezahlt und verkauft auch nur in Deutschland die Produkte der Firma aus Italien. Könnte es daran liegen, dass die Mehrwertsteuer drin bleibt?
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#4

08.01.2018, 12:49

Ich kenn RAM nicht, aber ich glaub kaum, dass ein Programm eine so umfangreiche Prüfung machen kann. Es geht hier um den Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Bei Unternehmern ist das der Ort des Leistungsempfängers, hier also Italien § 3 a Abs. 2 UstG. Also Rechnungstellung netto mit "Reverse Charge" Hinweis und den Ust-IDs beider (RA und Rechnungsempfänger).
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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