Bank zum Vorsteuerabzug berechtigt???

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Raphaela1207
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#1

20.08.2007, 17:38

Hallo,

wir haben einen Mandanten in einer Sache gegen eine Bank vertreten. Hier ging es darum, dass die Bank unseren Mandanten verklagt hat.

Nun ist es zu einem Vergleich gekommen und wir wollten Kostenausgleichungsantrag machen. Die GEgenseite hat dies schon getan und darauf hingewiesen, dass die Klägerin, die Bank, nicht zum VST-Abzug berechtigt sei. Aber wenn Banken in eigener Sache klagen, sind die dann nicht doch vorsteuerabzugsberechtigt???

LG Raphaela
StineP

#2

20.08.2007, 18:10

das hat nichts damit zu tun, ob sie in eigener sache klagen. Banken sind generell vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Soweit mein Stand zumindest bei den meisten AGs eGs etc.
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Curry
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#3

20.08.2007, 19:11

Der Meinung bin ich auch.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Jennie
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#4

20.08.2007, 19:16

Ja, so kenn ich das auch nur.
Viele Grüße
Jennie
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13
NORTHERN DINO
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#5

20.08.2007, 19:57

Unsere Löwin hat Recht! :wink:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Raphaela1207
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#6

20.08.2007, 20:33

Okay, dankeschön, wusste ich wirklich nicht... Nun bin ich dank euch wieder etwas schlauer.... :thx
StineP

#7

20.08.2007, 21:24

13 hat geschrieben:Unsere Löwin hat Recht! :wink:
oh jeah *gg*


Hätte mich auch gern eines anderem belehren lassen, weil ich keine gesetzliche Grundlage parat hatte...
Notargehilfe

#8

21.08.2007, 09:45

Da Banken nahezu ausschließlich umsatzsteuerfreie Geschäfte tätigen, sind sie i.d.R. auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

§ 4 Ziffer 8 UStG i.V.m. § 15 Abs. II UStG :klugscheiss
StineP

#9

21.08.2007, 09:48

Suuuuper, danke - wollte gestern nicht im UStG wühlen.
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