Hallo,
wir haben einen Mandanten in einer Sache gegen eine Bank vertreten. Hier ging es darum, dass die Bank unseren Mandanten verklagt hat.
Nun ist es zu einem Vergleich gekommen und wir wollten Kostenausgleichungsantrag machen. Die GEgenseite hat dies schon getan und darauf hingewiesen, dass die Klägerin, die Bank, nicht zum VST-Abzug berechtigt sei. Aber wenn Banken in eigener Sache klagen, sind die dann nicht doch vorsteuerabzugsberechtigt???
LG Raphaela
Bank zum Vorsteuerabzug berechtigt???
- Raphaela1207
- Forenfachkraft
- Beiträge: 158
- Registriert: 01.02.2007, 10:11
- Wohnort: Bergkamen
- Kontaktdaten:
das hat nichts damit zu tun, ob sie in eigener sache klagen. Banken sind generell vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Soweit mein Stand zumindest bei den meisten AGs eGs etc.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Unsere Löwin hat Recht!
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Raphaela1207
- Forenfachkraft
- Beiträge: 158
- Registriert: 01.02.2007, 10:11
- Wohnort: Bergkamen
- Kontaktdaten:
Okay, dankeschön, wusste ich wirklich nicht... Nun bin ich dank euch wieder etwas schlauer....
oh jeah *gg*13 hat geschrieben:Unsere Löwin hat Recht!
Hätte mich auch gern eines anderem belehren lassen, weil ich keine gesetzliche Grundlage parat hatte...
Da Banken nahezu ausschließlich umsatzsteuerfreie Geschäfte tätigen, sind sie i.d.R. auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
§ 4 Ziffer 8 UStG i.V.m. § 15 Abs. II UStG
§ 4 Ziffer 8 UStG i.V.m. § 15 Abs. II UStG