Gebühr für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte

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Marlena
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#1

19.10.2017, 15:32

Hallo Zusammen!

Wir haben in einer Forderungsangelegenheit beim Nachlassgericht um Bekanntgabe der Erben gebeten.

Das Gericht (vereinzelt kommen solche Rechnungen auch vom Notar) hat uns nun eine Kostenrechnung gestellt i.H.v. 15,00 EUR mit "Gebühr für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern (§ 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 Anl. zu § 4 Abs. 1 JVKostG)".

Werden diese als steuerfreie oder als steuerpflichtige Auslagen weiterberechnet?

Danke!
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