EMA-Gebühren in KFA mit oder ohne MwSt?
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Obgleich es diesbezüglich gerade eine Menge Unruhe in der Szene gibt, vertrete ich nach wie vor die Ansicht, dass derartige Auslagen, die praktisch im Namen und für den Mandanten entstanden sind, nach wie vor im KFV NICHT mit USt. belegt werden dürfen. Die Ansicht einiger Finanzämter ist insoweit nicht nachvollziehbar.
~ Grüßle ~
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Kommt es nicht nur darauf an, ob die Kanzlei selbst Kosten verauslagt hat? Wir berechnen immer nur die MwSt, wenn wir selbst in Vorlage gegangen sind (z. B. bei einer EMA) und uns diese Kosten dann beim Mandanten wiederholen.
Es gibt zu dem Thema auch ein bisschen Literatur: AGS 2007, 109 f. Ein gewisser Herr Schons hat dazu einen Aufsatz verfasst. Der stand auch im Anwaltsblatt 5/2007.
In Deinem Fall würde ich sagen: Wenn die Mandantin die MwSt bezahlt hat, würde ich sie auch im KfA ansetzen. Sonst bleibt sie doch darauf sitzen... (auch wenn's nur ein "Kleckerbetrag" ist)
Es gibt zu dem Thema auch ein bisschen Literatur: AGS 2007, 109 f. Ein gewisser Herr Schons hat dazu einen Aufsatz verfasst. Der stand auch im Anwaltsblatt 5/2007.
In Deinem Fall würde ich sagen: Wenn die Mandantin die MwSt bezahlt hat, würde ich sie auch im KfA ansetzen. Sonst bleibt sie doch darauf sitzen... (auch wenn's nur ein "Kleckerbetrag" ist)
- puste_kuchen
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Wißter was, ich meld die jetzt MIT Mehrwertsteuer an und dann hat sich die Sache. Soll sich der Kostenbeamte damit rumschlagen...
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
Kann mich da nur anschließen...... Man bezahlt solche Kosten Brutto/Netto irgendwie. Hab noch auf keiner Abrechnung eines EMAs Umsatzsteuer gesehen. Plötzlich welche draufschlagen, ist irgendwie unloigsch13 hat geschrieben:Obgleich es diesbezüglich gerade eine Menge Unruhe in der Szene gibt, vertrete ich nach wie vor die Ansicht, dass derartige Auslagen, die praktisch im Namen und für den Mandanten entstanden sind, nach wie vor im KFV NICHT mit USt. belegt werden dürfen. Die Ansicht einiger Finanzämter ist insoweit nicht nachvollziehbar.
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Das Ergebnis würde mich auch interessieren. Eigentlich sollte die USt. bei Gericht abgesetzt werden. Also bitte mal Bericht erstatten, wenn es soweit ist.
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- Pepsi
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was kann denn der anwalt dafür, wenn er es mit MwSt berechnen soll.. das hat doch nicht das Gericht zu entscheiden, wie er seine ABrechnung macht oder?
ich würde so argumentieren, dass es zu versteuern ist und fertig
solange die Rg auf den Anwalt ausgestellt ist und die Daten des Mdt nicht mitgeteilt wurden, muss man es versteuern
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Es kommt darauf an wer bei der EMA Kostenschuldner ist. Wenn der RA Kostenschuldner ist, dann wird diese MIT der MwSt berechnet. Wenn Mandant Kostenschuldner ist, dann nicht. Ich denke mal dass es beim KfA auch so machen muss
(Das Stuttgarter Mahngericht hat darauf schon reagiert, und überall den Kostenschuldner angegeben. <<< zur Info)
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