In einer Sache mußten wir eine EMA machen, da der Beklagte verzogen war. Da ich diesen genau in der Zeit gemacht hatte, wo das mit der Mehrwertsteuer bei uns im Büro noch nicht aktuell war, habe ich vorher den Mandanten bezüglich der Gebühren der EMA nicht angeschrieben. Das Ende vom Lied war dann, daß die Buchhaltung die 5,00 € für die EMA versteuert hat. Somit muß die Mandantin 5,95 € bezahlen. Nun besteht das Problem: Wenn ich einen Kostenfestsetzungsantrag mache, nehme ich die Gebühren für die EMA mit MwSt oder ohne?? Hab keinen Plan und der Kostenbeamte beim Gericht auch nicht.
Kann mir wer helfen?
EMA-Gebühren in KFA mit oder ohne MwSt?
- puste_kuchen
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Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
- puste_kuchen
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ja, daß man das versteuern muß, weiß ich, haben wir auch gemacht. ich will wissen, ob ich das auch im KFA machen muß...
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Theoretisch kann ich alles machen, ABER: ich muß es auch begründen. Ich finde hierzu allerdings nüscht. Nach logischem Denken würde ich es mit Mehrwertsteuer im KFA anmelden. Aber der Kostenbeamte meinte auch, daß noch lange nicht alles erstattungsfähig ist. Deswegen brauch ich schon irgendwie ne klitzekleine Begründung dazu.
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*aargh* ist hier niemand? *schnüff*
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Kommt aber auch darauf an, ob dein Mandant vorsteuerabzugsberechtigt sit. Wenn ja, fällt keine Mwst für Ggs an. Die kannst du dann nur dem Mandanten in Rechnung stellen oder der RS.
- puste_kuchen
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ja das weiß ich, ist aber auch nicht das thema. es geht um den kostenfestsetzungsantrag.
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ich hab vor kurzem was gesehen, dass EMA steuerpflichtig sind. Versuche das zu finden und melde mich.