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Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:44
von Eine wie jede
Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:46
von Soenny
Torno1990 hat geschrieben:Kostenschuldner ist ja immer der Mandant.

Also bedeutet das im Umkehrschluss dass es unerheblich ist ob die Gegenseite eine Natürliche oder eine juristische Person bzw. Firma ist?
So ist es ;) und die Gegenseite bekommt auch nie eine Rechnung, sondern höchstens eine BErechnung ;)

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:47
von Spiderman
Ah, okay, danke. Dieses Prinzip der Vorsteuerabzugsberechtigung hatte mich ein wenig verwirrt.

Sinnlose Frage. ^-^

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:48
von Soenny
Eine wie jede hat geschrieben:Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.
Doch die Frage ist komplett unerheblich, weil immer der Mandant Gebührenschuldner ist und sonst keiner ;) Ob der Gegner erstattungspflichtig ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt Papier.

@ Torno: was ist eigentlich aus deinem Rechtsfachwirt geworden?

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:48
von Eine wie jede
:oops: jetzt bin ich durcheinander ... :roll:

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 05.05.2017, 12:50
von Soenny
Warum? ;)

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 06.06.2017, 11:14
von Eine wie jede
Soenny hat geschrieben:
Eine wie jede hat geschrieben:Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.
Doch die Frage ist komplett unerheblich, weil immer der Mandant Gebührenschuldner ist und sonst keiner ;) Ob der Gegner erstattungspflichtig ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt Papier.
weil ich hierdurch voll durcheinander bin, muss ich noch mal fragen:

Unser Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt. Wir haben jetzt eine Privatperson abgemahnt und eine Kostenaufstellung zur Zahlung beigefügt. Ich habe diese ohne MwSt. gemacht, weil ja der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. War das richtig? :-? :kopfkratz

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 06.06.2017, 11:21
von Sonnenkind
Ja, das war richtig. Gegenüber dem Gegner ohne Mehrwertsteuer und beim Mandant musst du die dann natürlich mit abrechnen.

Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."

Verfasst: 06.06.2017, 11:48
von Eine wie jede
:thx :huepf