"...zum vorsteuerabzug berechtigt."

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Spiderman
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#1

05.05.2017, 12:10

Ich habe eine grundsätzliche Frage. Unsere Mandantin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn nun ein Unternehmen, in dem Fall ist es die Gegenseite, nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann ich meine Umsatzsteuer in dem Fall geltend machen? Ich meine hier die Umsatzsteuer auf die RA-Gebühren... weil die Umsatzsteuer auf die RA-Kosten sind ja kein entstandener Schaden und insofern von der Gegenseite auch nicht erstattungsfähig.

Wie verhält es sich bei Privatpersonen? Hier müsste ich ja im Prinzip auch die anfallende Umsatzsteuer auf die RA-Gebühren auch der Mandantin in Rechnung stellen? Unabhängig davon ob die Gegenseite Privatperson oder eine Firma ist?

Kennt jemand eine Faustformel zur Vorsteuerabzugsberechtigung? Komme damit manchmal durcheinander.
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#2

05.05.2017, 12:13

Aber du stellst ja auch der vorsteuerabzugsberechtigten Mandantin die Umsatzsteuer in Rechnung. Der Vorsteuerabzug der Mandantin betrifft ja deren Buchhaltung und nicht eure? :kopfkratz
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Adora Belle
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#3

05.05.2017, 12:31

Am besten formulierst Du erstmal eine verständliche Frage.
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Soenny
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#4

05.05.2017, 12:34

Danke Adora, sonst hätte ich das geschrieben :lol:
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#5

05.05.2017, 12:35

Ich verstehe deine Antwort bzw. Aussage nicht.

Ich habe Datev gesagt, Mandant xy ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und ich den Gegner auffordere, unsere RA Kosten zu zahlen, dann nimmt er die Umsatzsteuer raus, weil die Umsatzsteuer kein erstattungsfähiger Schaden ist. Deswegen muss ich dem Mandanten xy die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Das Prinzip ist mir schon klar.

Nur was ich nicht verstehe ist folgendes: Macht es irgendein Unterschied, wenn unser Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn die Gegenseite eine Firma oder Privatperson ist?
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#6

05.05.2017, 12:39

Nicht das ich wüsste, Vorsteuerabzug betrifft ja die Mandantin und nicht die Gegenseite.
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Eine wie jede
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#7

05.05.2017, 12:40

Torno1990 hat geschrieben: Macht es irgendein Unterschied, wenn unser Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn die Gegenseite eine Firma oder Privatperson ist?
Ja- weil eine Privatperson keine Umsatzsteuerschuld beim FA hat. Ergo kann nichts verrechnet werden. Ergo hat eine Privatperson Mehrwertsteuer zu bezahlen; es sei denn MediaMarkt hat wieder eine Aktion und schenkt jedem die Mehrwertsteuer. ;)

So kannst Du dir das für die Zukunft gut merken: Frage Dich, ob Du Deine privaten Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer bezahlst.
Zuletzt geändert von Eine wie jede am 05.05.2017, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

05.05.2017, 12:40

Wer ist Gebührenschuldner?
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#9

05.05.2017, 12:43

Kostenschuldner ist ja immer der Mandant.

Also bedeutet das im Umkehrschluss dass es unerheblich ist ob die Gegenseite eine Natürliche oder eine juristische Person bzw. Firma ist?
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#10

05.05.2017, 12:43

Torno1990 hat geschrieben:Nur was ich nicht verstehe ist folgendes: Macht es irgendein Unterschied, wenn unser Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn die Gegenseite eine Firma oder Privatperson ist?
Nein, da egal wer auf der Gegenseite ist, Umsatzsteuer dann nicht dem Gegner berechnet werden darf, wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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