Gebühr für Einreichung einer Schutzschrift

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Anahid
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#11

26.07.2017, 13:05

Janne hat geschrieben:...reicht das um die Kosten für die Hinterlegung der Schutzschrift (83,00) geltend zu machen oder kann ich sogar die 0,8 VG anbringen?
Das lässt aber nicht auf reine Gerichtskosten schließen, da die 0,8 VG eben rein gar nichts mit Gerichtskosten zu tun hat.

Aber wie gesagt, ja die Gerichtskosten können in die Kostenausgleichung einbezogen werden.
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Janne
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#12

28.07.2017, 10:33

Nein genau...ich hatte mich gefragt ob ich zusätzlich zu der 0,8 Verfahrensgebühr (bzw. 1,3 Verfahrensgebühr) auch die Gerichtskosten (fälschlicherweise bezeichnet als Gebühren) i.H.v. 83,- geltend machen kann. Irgendwo im Hinterkopf meinte ich mal einen Fall gehabt zu haben, wo dies zu einer Monierung führte.

Aber ich probiere jetzt einfach mal aus eine 1,3 Verfahrensgebühr für die Schutzschrift (Anwaltskosten) und die verauslagten 83,- Gerichtskosten geltend zu machen und schaue was passiert. :)
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#13

28.07.2017, 11:14

Janne hat geschrieben:Aber ich probiere jetzt einfach mal aus eine 1,3 Verfahrensgebühr für die Schutzschrift (Anwaltskosten) und die verauslagten 83,- Gerichtskosten geltend zu machen und schaue was passiert. :)
Genau so würde ich das auch machen. ;)
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