MwSt. in Haftpflichtverfahren

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Purzelbaum
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#1

12.12.2016, 09:47

Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte mal wieder Hilfe. Ich weißt nicht wieso, aber ich bekomme die Regelung mit der MwSt. bzw. wann diese netto und wann brutto berechnet wird nicht in meinen Kopf...ich weiß, dass wenn der Mdt z.B. eine GmbH ist, dass er die Rechnungen nur netto bekommt. Wenn ich jetzt einen Unfallschaden abrechne, wo er der Geschädigte ist, wie ist das da? Werden die Kosten für den Gutachter dann auch nur netto in Rechnung gestellt?

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

12.12.2016, 10:54

Ja. weil Dein Mandant die MwSt vom Finanzamt bekommt. Würde der jetzt die MwSt auch noch vom Gegner bekommen, würde er ja doppelt kassieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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