Ust im KFA nach Beschwerde wg. Ust
Verfasst: 24.09.2016, 14:00
Erstmal ein großes Hallo an alle,
ich habe ein kleines Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:
Wir haben gegen einen KFB sof. Beschwerde wegen der festgesetzten Umsatzsteuer eingelegt. Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen, da die Gegenseite im Antrag ausgeführt hatte, dass "die Beklagte in Ansehung des Streitgegenstandes nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist" --> Akzeptiert.
Nun hat die Gegenseite einen erneuten Kfa bezüglich der Beschwerde eingereicht, wieder mit Ust. Dürfen sie das? Handelt es sich dann hierbei nich um eine doppelte Versteuerung oder denke ich einfach gerade viel zu kompliziert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, zerbreche mir hier seit Tagen den Kopf und komme auf kein Ergebniss.
Schonmal vielen Dank und ein Schönes Wochenende
ich habe ein kleines Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:
Wir haben gegen einen KFB sof. Beschwerde wegen der festgesetzten Umsatzsteuer eingelegt. Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen, da die Gegenseite im Antrag ausgeführt hatte, dass "die Beklagte in Ansehung des Streitgegenstandes nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist" --> Akzeptiert.
Nun hat die Gegenseite einen erneuten Kfa bezüglich der Beschwerde eingereicht, wieder mit Ust. Dürfen sie das? Handelt es sich dann hierbei nich um eine doppelte Versteuerung oder denke ich einfach gerade viel zu kompliziert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, zerbreche mir hier seit Tagen den Kopf und komme auf kein Ergebniss.
Schonmal vielen Dank und ein Schönes Wochenende