Mehrwertsteuer auf Reisekosten (Zug etc.) berechnen?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Ahurani

#1

07.08.2007, 08:38

Hallo,

hier werden vielleicht seltsame Dinge praktiziert und angesagt. Meine Kollegin, die die Abrechnungen macht, soll jetzt nicht mehr die Fahrkarten usw. unseren Rechnungen beilegen, damit die Mandanten es von der Steuer absetzen können, sondern sie soll in die Abrechnung nur noch "Barauslage" schreiben, den Bruttobetrag nehmen (am besten noch aufrunden. HALLO?) und dann die MwSt draufrechnen. Vom System her geht das m. E. schonmal alles nicht und man müsste es manuell schreiben und buchen.

Also einmal ist es m. E. doch völlig verkehrt, die Bruttobeträge zu nehmen und ist das überhaupt rechtens? Keine Ahnung...

Dann kommt noch das Aufrunden hinzu, was meine Kollegin wegen der Nachweispflicht nun aber nicht macht.

Und zuletzt frag ich mich, welcher Mandant freiwillig ne Rechnung zahlt, wo nur "Barauslage" drin steht? Ich würde es nicht zahlen, sondern diese Auslagen zumindest belegt haben wollen.

Das Ganze soll nun der Vereinfachung dienen. Begeistert sind meine Kollegin und ich aber nicht darüber.

Was meint Ihr dazu? Wie handhabt Ihr es?
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Master24
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#2

07.08.2007, 09:34

Bringt es nicht stattdessen meist mehr, die Fahrtkosten pauschal nach Nr. 7003 VV RVG abzurechnen? Immerhin bekommt man so für jeden Kilometer Entfernung 0,30 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Das übertrifft meist ja dann doch die real entstandenen Kosten.

Allerdings zur Frage der Rechtmäßigkeit kann man nur leise *hust*en.

Lieben Gruß
Master24
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#3

07.08.2007, 09:46

Kann Master nur zustimmen.

Wir rechnen immer die Fahrtkosten - so wie angefallen - ab. In der Rechnung schön aufgesplittet zwischen netto - MwSt - brutto. Belege fügen wir dann nicht mehr bei.
Barbara
StineP

#4

07.08.2007, 10:14

Kann mich ebenfalls nur anschließen.
Andreas

#5

07.08.2007, 10:44

Verschoben aus "Sonstiges" nach "Mehrwertsteuer-Fragen und -Themen".
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#6

07.08.2007, 14:07

entweder man rechnet das als auslage ab, dann so wie mans bezahlt hat

oder man nimmt den nettobetrag und rechnet dann die steuer wieder drauf
StineP

#7

07.08.2007, 14:37

Richtig - wichtig ist, dass man das richtig macht!? *fg*
Ahurani

#8

08.08.2007, 13:02

@Andreas: Danke fürs verschieben, habe das Unterforum noch nicht entdeckt gehabt. :roll:

@all: Ich finde unsere neue Vorgehensweise wie gesagt nicht ok und unser Steuerberater wirds auch noch prüfen. Ein anderer Steuerberater, mit dem wir in Kooperation arbeiten meinte er würde das in einer anderen Firma schon jahrelang so handhaben und es hätte da noch nie Beanstandungen gegeben. Also die allgemein herrschende Meinung geht doch dahin, dass man es nicht darf. Dann hoff ich, dass hier nie ne Steuerprüfung sein wird. :roll:
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angel30
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#9

08.08.2007, 15:24

Hallo,

also ich kenne in Bezug auf tatsächlich angefallene Auslagen zwei Vorgehensweisen, die von unserem Steuerbüro auch so bestätigt wurden.

1. ich füge der Rechnungen Kopien der Belege bei, dann muss ich die Beträge in netto angeben und die MwSt. draufrechnen, wobei wir dann aus den Belegen mit 7 % auch 7% rausrechnen und unten dann aber 19% wieder drauf (das soll aber rechtmäßig sein)

2. ich füge den Rechnungen die Originalbelege bei und kann dann die Beträge in der Rechnung brutto angeben.

Das sind zwei Möglichkeiten, wir praktizieren die mit den Kopien.

Das mit den Pauschalbeträgen für Fahrtkosten ist finde ich aber auch eine Möglichkeit.
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Pepsi
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#10

09.08.2007, 08:51

jep genau das sind die beiden Möglichkeiten

wobei die erste für "Honorarauslagen" gilt (aktenversendungspauschale ..) und die zweite für durchlaufende Posten (Gerichtskosten..)
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