Buchung MWST bei Aktenversendungspauschale

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Anton79
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#1

02.08.2007, 13:30

hallo zusammen: hab mal ne frage zur Buchung der Aktenversendungspauschale, die ja mit USt bei der weiterberechnung an den Mandanten belegt werden muss.

Wie ist es mit der Buchung zu handhaben, wenn der RA die Aktenversendungspauschale erstmal verauslagt?

Wenn der Mdt später die 12 EUR netto + 2,28 EUR Ust an den RA zahlt, ist es als Gebühreneinnahme netto + Ust zu buchen, so dass der RA die Ust ans FinanzA weiterleiten muss.

Aber ich versteh nicht so klar , wie die vorherige Verauslagung durch den RA zu buchen ist.

LG
joy1980
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#2

02.08.2007, 13:35

Auf die Aktenversendungspauschale wird doch keine Mehrwertsteuer berechnet, oder?
Liebe Grüße :pcwink
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butterflybabe
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#3

02.08.2007, 13:57

Das Thema wurde doch schon mal besprochen, find jetzt nur leider den Thread nicht, vielleicht kann jemand anderes weiterhelfen.
Anton79
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#4

02.08.2007, 14:00

hi,

es gab vor tagen einen thread über die frage, ob die aktenversendungspauschale mit MWST zu belegen ist. Das ergebnis ist: ja.

Dieser neue von mir eröffnete Thread beschäftigt sich jedoch mit der Frage wie man die erste ausganzzahlung des RA ans gericht bucht und wie man später die buchung vornimmt wenn der mandant die verauslagten kosten vom RA mit UST erstattet.

Wer kann helfen!?
Anton79
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#5

02.08.2007, 14:00

hi,

es gab vor tagen einen thread über die frage, ob die aktenversendungspauschale mit MWST zu belegen ist. Das ergebnis ist: ja.

Dieser neue von mir eröffnete Thread beschäftigt sich jedoch mit der Frage wie man die erste ausgangszahlung des RA ans gericht bucht und wie man später die buchung vornimmt wenn der mandant die verauslagten kosten vom RA mit UST erstattet.

Wer kann helfen!?
StineP

#6

02.08.2007, 14:05

Durchlaufende Posten!?
Anton79
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#7

02.08.2007, 15:33

durchlaufender posten ist ja eben die frage. wenn man die 12 mit UST an den mandanten weiterberechnen muss, kann man es ja m.E. eben nicht als durchlaufender posten buchen, oder ? bin hier überhaupt nicht sicher.

Wie ist es mit der Buchung zu handhaben, wenn der RA die Aktenversendungspauschale erstmal verauslagt?

Wenn der Mdt die 12 EUR netto + 2,28 EUR USt später an den RA zahlt, ist es als Gebühreneinnahme (Erlös) netto (nicht als sfa) + Ust zu buchen, so dass der RA die Ust ans FinanzA weiterleiten muss.

Aber ich versteh nicht so klar , wie die vorherige Verauslagung durch den RA zu buchen ist. ist es zunächst als sfa zu buchen und später bei eingang der Zahlung durch den Mandanten wieder zu stornieren und dann stattdessen Gebühreneinnahme (Erlös) netto (nicht als sfa) + Ust zu buchen, so dass der RA die Ust ans FinanzA weiterleiten muss. das kann so nicht richtig sein. ich raff das grad voll nicht.
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butterflybabe
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#8

02.08.2007, 16:26

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7932&start=10

Schau mal auf den Link da oben, dort sind mehrere Möglichkeiten angesprochen.

Dort ca. in der Mitte!
StineP

#9

02.08.2007, 16:28

Also ich arbeite für nen Fachanwalt für Steuerrecht und wenn ich die Buchhaltung mache für nen RA, dann buche ich das immer unter durchlaufende Posten.

Einmal als Ausgabe, einmal als Einnahme..... Dementsprechend verhält sich das doch auch mit der Steuer
Anton79
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#10

02.08.2007, 16:52

danke dir
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