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Hilfe, welche Gebühr?

Verfasst: 02.08.2007, 13:18
von momo
Ich soll die Endkostenrechnung an den Mandanten schicken.

Sachverhalt:

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren hat der Mandant (ich betone der Mandant) die Sachen zu spät hereingereicht, also wurde dser Einspruch nicht zugelassen. Es kann also nichts mehr unternommen werden. Für die Akteneinsicht sind 12 € angefallen. Kann ich sonst noch etwas abrechnen gegenüber dem Mandanten? Und wenn nur die 12 € mit Post + MwSt.?

Bitte helft mir

Verfasst: 02.08.2007, 13:35
von Teddybär14
Einspruch habt Ihr eingelegt gelle ?
Grundgebühr (5100) und Verfahrensgebühr (5103) wenn ich davon ausgehe, dass Bußgeldbescheid über 40 Euro ist.
Ja und ausgelegte Gerichtskosten und Fotokopien natürlich hinzu

Verfasst: 02.08.2007, 13:35
von Suse
Dafür dass euer RA sich eingearbeitet hat, kannst du ne Grundgebühr nach Nr. 5100 VV abrechnen, dazu dann natürlich PuT und die 12,00 € für die Akteneinsicht. Und falls die die Akte kopiert habt, auch noch 0,50 € Cent pro Kopie

Verfasst: 02.08.2007, 13:37
von Teddybär14
und wenn schon Einspruch eingelegt wurde auch noch die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Vorverfahren

Verfasst: 02.08.2007, 13:38
von joy1980
:zustimm

Du kannst die Grundgebühr (5100 VV), die Verfahrensgebühr (5101 VV), die Fotokopien, die PuT, die MwSt und die Aktenversendungspauschale abrechnen.

Verfasst: 02.08.2007, 13:56
von momo
Danke schön ihr lieben, ihr seit manchmal echt meine rettung. was würd ich bloß machen, wenn ich euch nicht hätt, gelle? :thx

Verfasst: 02.08.2007, 13:57
von momo
Eine Frage noch Verfahrensgeb. nach 5101 oder 5103?

Verfasst: 02.08.2007, 13:57
von momo
Eine Frage noch Verfahrensgeb. nach 5101 oder 5103?

Verfasst: 02.08.2007, 14:00
von butterflybabe
Kommt darauf an, wie hoch die Geldstrafe war

Verfasst: 02.08.2007, 14:00
von Teddybär14
kommt drauf an, wie hoch der Bußgeldbescheid war, wenn bis 40 EUR dann 5101 sonst 5103 :D