Hilfe, welche Gebühr?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
momo
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 24.07.2007, 21:35
Wohnort: Gelsenkirchen

#1

02.08.2007, 13:18

Ich soll die Endkostenrechnung an den Mandanten schicken.

Sachverhalt:

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren hat der Mandant (ich betone der Mandant) die Sachen zu spät hereingereicht, also wurde dser Einspruch nicht zugelassen. Es kann also nichts mehr unternommen werden. Für die Akteneinsicht sind 12 € angefallen. Kann ich sonst noch etwas abrechnen gegenüber dem Mandanten? Und wenn nur die 12 € mit Post + MwSt.?

Bitte helft mir
Teddybär14
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 476
Registriert: 20.09.2006, 12:02
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: nähe Kiel

#2

02.08.2007, 13:35

Einspruch habt Ihr eingelegt gelle ?
Grundgebühr (5100) und Verfahrensgebühr (5103) wenn ich davon ausgehe, dass Bußgeldbescheid über 40 Euro ist.
Ja und ausgelegte Gerichtskosten und Fotokopien natürlich hinzu

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#3

02.08.2007, 13:35

Dafür dass euer RA sich eingearbeitet hat, kannst du ne Grundgebühr nach Nr. 5100 VV abrechnen, dazu dann natürlich PuT und die 12,00 € für die Akteneinsicht. Und falls die die Akte kopiert habt, auch noch 0,50 € Cent pro Kopie
LG, Ela
Teddybär14
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 476
Registriert: 20.09.2006, 12:02
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: nähe Kiel

#4

02.08.2007, 13:37

und wenn schon Einspruch eingelegt wurde auch noch die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Vorverfahren

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
joy1980
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 02.01.2007, 16:26
Wohnort: Stolberg (Rheinland)

#5

02.08.2007, 13:38

:zustimm

Du kannst die Grundgebühr (5100 VV), die Verfahrensgebühr (5101 VV), die Fotokopien, die PuT, die MwSt und die Aktenversendungspauschale abrechnen.
Liebe Grüße :pcwink
momo
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 24.07.2007, 21:35
Wohnort: Gelsenkirchen

#6

02.08.2007, 13:56

Danke schön ihr lieben, ihr seit manchmal echt meine rettung. was würd ich bloß machen, wenn ich euch nicht hätt, gelle? :thx
momo
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 24.07.2007, 21:35
Wohnort: Gelsenkirchen

#7

02.08.2007, 13:57

Eine Frage noch Verfahrensgeb. nach 5101 oder 5103?
momo
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 24.07.2007, 21:35
Wohnort: Gelsenkirchen

#8

02.08.2007, 13:57

Eine Frage noch Verfahrensgeb. nach 5101 oder 5103?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#9

02.08.2007, 14:00

Kommt darauf an, wie hoch die Geldstrafe war
Teddybär14
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 476
Registriert: 20.09.2006, 12:02
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: nähe Kiel

#10

02.08.2007, 14:00

kommt drauf an, wie hoch der Bußgeldbescheid war, wenn bis 40 EUR dann 5101 sonst 5103 :D

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Antworten