In GE ist es üblich und gängige Praxis, dass wir nachträglich die Beratungshilfe beantragen. 99 % aller Mandanten kommen ohne Schein, den sie sich vorher geholt haben.
Ich habe in diesem Jahr nicht eine einzige Beratungshilfe abgerechnet, wo ein solcher Schein dabeilag.
Habe sofort eine Kopie davon gemacht, um sie den Azubis zu zeigen. ...... als ich vor Monaten mal ein solches Teil in Händen hielt.
Wo kann ich nach schauen, welches Gericht zuständig ist?
- schneeflocke
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1732
- Registriert: 25.11.2006, 16:59
- Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet
Hallo,
bei uns bringen die meisten keinen Schein mit.
Falls sie einen mitbringen, ist aus diesem Schein ja alles ersichtlich:
Amtsgericht (Gericht, in dessen Bezirk der Beratungshilfesuchende seinen Wohnsitz hat)
Aktenzeichen des Gerichts
Silvia
bei uns bringen die meisten keinen Schein mit.
Falls sie einen mitbringen, ist aus diesem Schein ja alles ersichtlich:
Amtsgericht (Gericht, in dessen Bezirk der Beratungshilfesuchende seinen Wohnsitz hat)
Aktenzeichen des Gerichts
Silvia