Mehrwertsteuer bei den 10,00 € für Beratungshilfe?

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refaworld
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#1

01.08.2007, 11:50

Wenn jemand mit einem Beratungshilfeschein zu mir kommt, kann ich doch diese 10,00 € als Schutzgebühr abrechnen. Wenn ihr eine Quittung schreiben, was steht denn da bei euch drauf?

Und dann sind in den 10,00 € Mehrwertsteuer drin, sind sie ohne oder muss ich Mehrwertsteuer drauf rechnen, was dann einen Betrag von 11,60 € ergeben würde?

In meiner Ausbildungszeit sind die Meinungen ziemlich auseinander gegangen. Ung jetzt frage ich mich was denn nun eigentlich richtig ist!

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

PS: Kommt denn jemand aus dem Raum Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben oder Halle (Saale)?
spitzi192
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#2

01.08.2007, 11:51

Ich kenn es so, dass in den 10 € die Mehrwertsteuer schon drin ist.
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Curry
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#3

01.08.2007, 11:52

Das dürfte die Frage beantworten!

Bitte zuerst die Suchfunktion nutzen.
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icerose
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#4

01.08.2007, 11:53

Also mir wurde beigebracht, dass der Betrag inklusive Steuer ist, Nr. 2500 VV RVG, darunter steht auch: Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben, und die 7008 ist eine Auslage.
Sieht das jemand anders??
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sunny84
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#5

01.08.2007, 11:55

Nein. Seh ich genauso wie du icerose. MwSt. ist mit drin.
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Curry
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#6

01.08.2007, 12:02

Die Frage ist eindeutig schon in dem anderen Thread beantwortet worden!!!
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#7

01.08.2007, 13:03

Eben - gerade am Montag, wenn ich mich recht erinnere!!
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#8

01.08.2007, 13:25

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#9

01.08.2007, 13:30

Den habe ich oben auch schon genannt.
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#10

01.08.2007, 13:34

@ curry
Ich muss doch mal zum Augenarzt gehen - habe das "das" nicht gesehen!
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