Hallo ihr Lieben,
Cheffchen fliegt geschäftlich in einem Mandat ins Ausland und jetzt geht es um die Abrechnung dieser Flugkosten ggü. dem Mandant. Ust fällt ja nicht an, weil es kein innerdeutscher Flug ist, aber wenn ich die Kosten ggü. dem Mandanten abrechne, muss ich doch 19 % draufhauen oder?
Bin grad etwas verwirrt und habe im I-net bisher keine vernünftige Antwort gefunden.
Grenzüberschreitende Flugreise Ust ja oder nein
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, musst Du. Es sind keine Kosten, die Deinem Mandanten unmittelbar zugerechnet werden können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.