Kostenfestsetzung nach § 11 RVG

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Luisa123456
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#11

24.07.2007, 19:24

@stine: Umsatzsteuer kommt aber auch auf die Gebühren drauf, der Satz "ist zum Vorsteuerabzug berechtigt" ist hier wegzulassen.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Silke8686
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#12

27.07.2007, 19:31

nein, die gerichtskosten tust du doch verauslagen, darum da keine USt. drauf rechnen...
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#13

27.07.2007, 19:45

Silke8686 hat geschrieben:nein, die gerichtskosten tust du doch verauslagen, darum da keine USt. drauf rechnen...
Ganz genau.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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