Kostenfestsetzung nach § 11 RVG

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Gast

#1

24.07.2007, 08:46

Hallo!
Stehe gerade vor einem Problem und komme einfach nicht weiter:
Wir vertreten unseren Mandanten in einem Zivilprozess. Eine Rechnung an ihn ist schon rausgegangen (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen, Mehrwertsteuer). Gezahlt hat er nicht. Wir wollen die Gebühren jetzt nach § 11 RVG festsetzen lassen. Wie verhält es sich mit den Zustellkosten von 5,62 €? Muss ich auf diese auch Mehrwertsteuer rechnen, also 3100, 3104, 1003, Auslagen, Gerichtskosten und dann die MwSt.?

Kann jemand helfen?
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Pepsi
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#2

24.07.2007, 08:47

nein, die GK/Zustellkosten rechnet das Gericht selbst dazu, musste nur hinschreiben

zumal die Zustellkosten nicht bei jedem Gericht gleich sind, je nachdem was die fürn Zustelldienst benutzen..
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Curry
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#3

24.07.2007, 08:48

Die Zustellkosten musst du doch im Antrag gar nicht angeben. Du soltest einfach nur dazu schreiben, dass sie hinzuzusetzen sind, das macht das Gericht dann von alleine.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Pepsi
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#4

24.07.2007, 08:50

jep.. sag ich doch ;-)
StineP

#5

24.07.2007, 09:03

Schau mal hier:

wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen, dieser hat eine Kostenberechnung nach § 10 RVG erhalten und dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gem. § 104 Abs. 1 ZPO mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB verzinst wird. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten/Zustellkosten sollen hinzugesetzt werden.
Der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.


Dann folgt deine "normale Kostenrechnung" - fertsch
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luccimaus
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#6

24.07.2007, 09:09

Bild
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Gast

#7

24.07.2007, 09:10

Wenn Du normalerweise einen Kostenfestsetzungsantrag gegen den Verfahrensgegner stellst, dann werden die Gerichtskosten doch auch nicht versteuert ............

Die Zustellkosten würde ich auch gar nicht mit in den Antrag hineinnehmen, sondern den Antrag von Stine übernehmen.
Gast

#8

24.07.2007, 09:50

Oh man, danke für eure Hilfe!
Ich bin im Moment irgendwie total irritiert wegen dem ganzen neuen Mehrwertsteuerzeugs mit den Auslagen. Bei uns im Programm ist das gar nicht so einfach umzusetzen und es gibt andauernd neue Probleme.
Also, ich hab das jetzt nach StineP's Vorschlag gemacht, vielen Dank dafür!
StineP

#9

24.07.2007, 10:45

Gerichtskosten, Zustellkosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten Vermögensverzeichnis etc. werden doch grundsätzlich nicht versteuert. Und jedes Programm müsste dir die Möglichkeit bieten, die unversteuerten Beträge nach der Berechnung der USt aufzustellen. Wenn es tatsächlich ein Problem mit dem Programm gibt, solltest du mal den Kundendienst anrufen und/oder die Rechnungen ggf. mal ganz allein schreiben.
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Pepsi
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#10

24.07.2007, 19:14

@Stine: natürlich werden GK je nach Kostenschuldner versteuert!
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