Verfahren vor der Verwaltungsbehörde wurde 2006 abgeschlossen, besser gesagt, das Verfahren nach Einspruch an das AG abgegeben, beim AG 2007 beendet.
5100 Grundgebühr und 5103 Verfahrensgebühr Verwaltungsbehörde mit 16 %
und
5109 Verfahrensgeb. AG
5110 Terminsgebühr AG mit 19 % ?
Umsatzsteuer bei OWI-Sache 16 oder 19 %
- butterflybabe
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richtig.
Mit wem rechnest du ab? Bei RS würde ich alles mit 19 % abrechnen. Die meisten zahlen das dann auch und du hast wieder etwas mehr Vorsteuer zum absetzen.....
Mit wem rechnest du ab? Bei RS würde ich alles mit 19 % abrechnen. Die meisten zahlen das dann auch und du hast wieder etwas mehr Vorsteuer zum absetzen.....
- luccimaus
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(Würde bei RSV auch 19% abrechnen)
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- Curry
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Ich würde es auch so machen, egal ob nun RS oder nicht.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- stein
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war das mit der MwSt. nicht sogar so, dass die gilt (also 16% oder 19%) in dem die Sache vollständig erledigt ist - war ?
Oder finde ich gerade den Zug wieder nicht ?
Oder finde ich gerade den Zug wieder nicht ?
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- butterflybabe
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Das gleiche geht mir nämlich auch durch den Kopf. Wenn das eine zwei unterschiedliche Instanzen sind, wäre es ja einfach. Aber hier?
- Curry
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Meiner Meinung nach sind das mehrere Angelegenheiten, einmal das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und einmal das Verfahren vor dem Amtsgericht. Nach Beendigung eines Verfahrens sind die Gebühren fällig. Deshalb muss hier einmal 16% und einmal 19% genommen werden.
Curry
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Ich würde auch eher zu steins Meinung tendieren, die Sache komplett mit 19 abzurechnen. Schon allein, weil wir die Sachen immer abschließend abrechnen und nicht zwischendurch.
- Curry
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Es sind ja zwei Sachen. Einmal das Vorverfahren und dann das Verfahren vor dem AG, deshalb kann auch getrennt abgerechnet werden.
Curry
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