Umsatzsteuer bei OWI-Sache 16 oder 19 %

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#1

16.07.2007, 12:22

Verfahren vor der Verwaltungsbehörde wurde 2006 abgeschlossen, besser gesagt, das Verfahren nach Einspruch an das AG abgegeben, beim AG 2007 beendet.

5100 Grundgebühr und 5103 Verfahrensgebühr Verwaltungsbehörde mit 16 %

und

5109 Verfahrensgeb. AG
5110 Terminsgebühr AG mit 19 % ?
Gast

#2

16.07.2007, 12:29

richtig.

Mit wem rechnest du ab? Bei RS würde ich alles mit 19 % abrechnen. Die meisten zahlen das dann auch und du hast wieder etwas mehr Vorsteuer zum absetzen.....
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#3

16.07.2007, 12:30

Ja, richtig. Würde ich auch so abrechnen.
LG, Ela
Benutzeravatar
luccimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 854
Registriert: 06.06.2007, 20:24
Beruf: ReNoFa im Forderungsmanagment
Wohnort: Im Herzen des Ruhrgebiets

#4

16.07.2007, 12:31

:zustimm

(Würde bei RSV auch 19% abrechnen)
[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/8WiT.jpg[/img][img]http://b3.lilypie.com/ueYsp1/.png[/img][/url]

[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/rOp4.jpg[/img][img]http://b1.lilypie.com/13Ylp1/.png[/img][/url]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

16.07.2007, 12:37

Ich würde es auch so machen, egal ob nun RS oder nicht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#6

16.07.2007, 13:36

war das mit der MwSt. nicht sogar so, dass die gilt (also 16% oder 19%) in dem die Sache vollständig erledigt ist - war ?
Oder finde ich gerade den Zug wieder nicht ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#7

16.07.2007, 13:37

Das gleiche geht mir nämlich auch durch den Kopf. Wenn das eine zwei unterschiedliche Instanzen sind, wäre es ja einfach. Aber hier?
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#8

16.07.2007, 13:46

Meiner Meinung nach sind das mehrere Angelegenheiten, einmal das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und einmal das Verfahren vor dem Amtsgericht. Nach Beendigung eines Verfahrens sind die Gebühren fällig. Deshalb muss hier einmal 16% und einmal 19% genommen werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#9

16.07.2007, 13:51

Ich würde auch eher zu steins Meinung tendieren, die Sache komplett mit 19 abzurechnen. Schon allein, weil wir die Sachen immer abschließend abrechnen und nicht zwischendurch.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#10

16.07.2007, 13:55

Es sind ja zwei Sachen. Einmal das Vorverfahren und dann das Verfahren vor dem AG, deshalb kann auch getrennt abgerechnet werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten