Umsatzsteuer bei OWI-Sache 16 oder 19 %
- butterflybabe
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Ja, aber wenn ich das mit der Auslagenpauschale vergleiche, die bekomm ich ja für jede Angelegenheit extra, somit auch für das Vorverfahren und das Verfahren vor dem AG
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hierzu mal § 17 Abs. 1 RVG:
§ 17 RVG
Verschiedene Angelegenheiten
Verschiedene Angelegenheiten sind
1. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren,
Es sind definitiv zwei Verfahren!
§ 17 RVG
Verschiedene Angelegenheiten
Verschiedene Angelegenheiten sind
1. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren,
Es sind definitiv zwei Verfahren!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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