Alleinige Festsetzung der Mehrwertsteuer. gegen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Antworten
Gast

#1

12.07.2007, 14:12

Hallo zusammen!

Habe bereits die Suchfunktion benutzt, leider aber zu meiner Frage direkt bisher nichts finden können. Bin auch noch nicht so firm hier mit der Suche, weil ich noch neu hier bin.

Aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.

In einer Zivilsache haben wir einen vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten vertreten und den Prozess gewonnen.
Die Gebühren haben wir dann (ohne MwSt. natürlich) vom Gegner eingefordert.
Der Mandant erhielt von uns eine Rechnung über die Mehrwertsteuer.
Gezahlt hat er dies jedoch nicht.

Nun ist meine Frage.
Wenn ich normal einen KFA nach § 11 RVG stelle, würde ich ja die Gebühren und die Mehrwertsteuer (gem. Rechnung) festsetzen lassen.
Hier wurden die Gebühren ja von der Gegenseite getragen.
Kann ich nun einen KFA § 11 RVG nur über die reine Mehrwertsteuer gegen den Mandanten stellen? Logisch wäre es ja, sieht aber irgendwie merkwürdig aus. Normal hat doch aber eigentlich die Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Festsetzung nach § 11 wenig Bedeutung, oder?
Nur, dass ich sonst eher den Bruttobetrag geltend mache, hier nur die Mehrwertsteuer.
Bin deswegen nur ein wenig verwirrt.

Wäre lieb, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Lieben Dank schon mal für Eure Mühen.

Sabine
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

12.07.2007, 14:15

Also ich würde ja die komplette Rechnung in den KfA aufnehmen und die Zahlung der Gegenseite abziehen. Sollte die Gegenseite noch nicht gezahlt haben, kannst du den kompletten Betrag festsetzen lassen. Euer Mandant ist ja der Kostenschuldner von daher kannst du alles mit reinnehmen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#3

12.07.2007, 14:20

Danke Dir, Curry... sehr guter Gedanke.
Gegenseite hat schon gezahlt, ging jetzt nur um die MwSt.

Dann mache ich das so mit der abgezogenen Zahlung der Gegenseite.

Danke!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

12.07.2007, 14:24

Kein Problem!
Das Gericht muss ja auch nachvollziehen können, wie sich die MwSt. zusammensetzt, von daher ist es ganz wichtig, alles aufzulisten.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

12.07.2007, 15:11

Und da man Curry nicht widersprechen sollte, bin ich einfach :dafuer

Genau genommen wollte ich eigentlich nur noch ein :welcome loswerden und Costa bitten, im Bereich Vorstellungen & Kontakte noch etwas über sich (und den wunderschönen Möhnesee) zu berichten ;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

12.07.2007, 17:52

Die Expertin hat wieder mal "richtig" zugeschlagen... :wink:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

12.07.2007, 19:00

Wie nett ihr alle zur mir seid.

Das ist mir richtig peinlich. :oops:
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten