S.A.R.L. - Vorsteuerabzugsberechtigt?

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LiahWildfang
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#1

16.01.2015, 09:12

Schönen guten Morgen,

ich muss als erstes sagen, ich bin neu hier und habe versucht das Forum nach einer Antwort auf meine Frage zu finden. Sollte ich eine entsprechende Antwort übersehen haben, lösche ich diesen Beitrag natürich sofort.

Es geht um folgendes:

Ich sitze gerade an einem Mahnbescheid. Unser Mandant ist eine S.a.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg. Ist dieser dann Vorsteuerabzugsberechtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Liah
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#2

16.01.2015, 10:04

Eine S.A.R.L. ist wohl vergleichbar mit einer deutschen "Ein-Mann-GmbH" (lt. www.europaeische-rechtsformen.de), also würde ich pauschal sagen ja, aber was spricht dagegen, bei der Mandantschaft anzufragen?
LiahWildfang
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#3

16.01.2015, 10:06

Die SARL wird zusammen mit sehr vielen anderen Firmen von einer großen Firma verwaltet. Die Angestellten da haben leider selbst nicht wirklcih Ahnung.
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Nasenbär
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#4

16.01.2015, 10:44

Guten Morgen,

also da Dein Mdt. eine Firma aus dem EU-Ausland ist, dann sind die Leistungen im Inland generell nicht steuerbar; also es wird keine USt berechnet.

S.a.r.l heißt übersetzt: Gesellschaft mit beschränkter Haftung :-) ist also nix anderes wie eine GmbH bei uns.
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#5

30.01.2015, 17:43

Hallo zusammen,

§ 15 UStG regelt, dass nur Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sein können. Die SARL ist doch als solcher i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Ob die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, hängt doch davon ab, ob hier eine im Inland steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt. Die Ortsbestimmung erfolgt dann nach den §§ 3 Abs. 6 ff. UStG.

D.h. Unternehmer = ja
Vorsteuerabzug = vielleicht.
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