Vorsteuer

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Raven7
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#1

29.12.2014, 22:04

Woher weiß ich, ob jemand vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht? Gerade bei Freiberuflern bin ich mir immer unsicher. Gibt es klare Regeln an denen man erkennen kann, ob jemand vab ist oder nicht?
Jupp03/11

#2

29.12.2014, 22:20

Man könnte ihn ja mal fragen ...
Sonnenkind
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#3

29.12.2014, 22:30

Wir lassen von jedem unserer Mandanten einen Mandantenfragebogen ausfüllen. Hier ist diese Frage unter anderem auch bereits mit aufgenommen. Das erspart lästige Nachfragen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#4

29.12.2014, 22:49

Jupp03/11 hat geschrieben:Man könnte ihn ja mal fragen ...
:lolaway Da muss man aber auch erst mal drauf kommen... :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Jupp03/11

#5

29.12.2014, 22:55

13 hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Man könnte ihn ja mal fragen ...
:lolaway Da muss man aber auch erst mal drauf kommen... :mrgreen:
Daher mein Hinweis zu später Minute.
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#6

29.12.2014, 23:00

Bild :lol:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Raven7
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#7

30.12.2014, 06:29

Ja danke, da bin ich selbst natürlich nicht draufgekommen, ihr wart mir eine große Hilfe! :roll: :roll:
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Lämmchen
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#8

30.12.2014, 08:34

Du kannst es nicht unbedingt an der Gesellschaftsform erkennen. Du musst nachfragen. Es gibt GmbHs, die sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und GmbHs, die sind es nicht. :ka
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#9

30.12.2014, 09:02

Lämmchen hat geschrieben:Du kannst es nicht unbedingt an der Gesellschaftsform erkennen. Du musst nachfragen. Es gibt GmbHs, die sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und GmbHs, die sind es nicht. :ka
Bislang habe ich nur gGmbHs kennen gelernt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Bei Ärzten kommt es auf die Tätigkeit an wegen der etwas unternommen wird. Ansonsten gehe ich bei Gewerbetreibenden erstmal von Vorsteuerabzugsberechtigung aus.
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#10

30.12.2014, 15:53

Raven7 hat geschrieben:Ja danke, da bin ich selbst natürlich nicht draufgekommen, ihr wart mir eine große Hilfe! :roll: :roll:
Dafür sind wir bekannt - s.a. meine Signatur... :mrgreen: :pfeif
~ Grüßle ~
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