Vorsteuer
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Woher weiß ich, ob jemand vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht? Gerade bei Freiberuflern bin ich mir immer unsicher. Gibt es klare Regeln an denen man erkennen kann, ob jemand vab ist oder nicht?
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Wir lassen von jedem unserer Mandanten einen Mandantenfragebogen ausfüllen. Hier ist diese Frage unter anderem auch bereits mit aufgenommen. Das erspart lästige Nachfragen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
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- NORTHERN DINO
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Da muss man aber auch erst mal drauf kommen...Jupp03/11 hat geschrieben:Man könnte ihn ja mal fragen ...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Daher mein Hinweis zu später Minute.13 hat geschrieben:Da muss man aber auch erst mal drauf kommen...Jupp03/11 hat geschrieben:Man könnte ihn ja mal fragen ...
- Lämmchen
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Du kannst es nicht unbedingt an der Gesellschaftsform erkennen. Du musst nachfragen. Es gibt GmbHs, die sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und GmbHs, die sind es nicht.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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Bislang habe ich nur gGmbHs kennen gelernt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Bei Ärzten kommt es auf die Tätigkeit an wegen der etwas unternommen wird. Ansonsten gehe ich bei Gewerbetreibenden erstmal von Vorsteuerabzugsberechtigung aus.Lämmchen hat geschrieben:Du kannst es nicht unbedingt an der Gesellschaftsform erkennen. Du musst nachfragen. Es gibt GmbHs, die sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und GmbHs, die sind es nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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- NORTHERN DINO
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Dafür sind wir bekannt - s.a. meine Signatur...Raven7 hat geschrieben:Ja danke, da bin ich selbst natürlich nicht draufgekommen, ihr wart mir eine große Hilfe!
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