Folgendes Problem:
Ein Lehrer hatte viele Jahre in seinem Haus ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht. Dabei hat er auch für den Anteil des Arbeitszimmers am Haus die Herstellungskosten abgeschrieben. Vor drei Jahren wurde er in den Ruhestand versetzt und hat sein Arbeitszimmer aufgegeben. Das Haus will er nun verkaufen. Es ist älter als 10 Jahre, Spekulationssteuer fällt also nicht an. Muss er wegen der Abschreibungen für das frühere Arbeitszimmer mit Steuerforderungen bzgl. des Arbeitszimmers rechnen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Steuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Hausverkauf?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hierzu sollte vielleicht eher der Chef oder ein Steuerberater befragt werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"