Steuerproblematik UBV-Abrechnung
Verfasst: 18.12.2014, 10:47
Hallo zusammen,
hoffentlich könnt Ihr uns weiterhelfen.
Meine Chefin macht sich gerade wegen unseren Abrechnungen mit den Unterbevollmächtigten Sorgen.
Wir vertreten hauptsächlich Versicherer in Passivverfahren. Nach Abschluss der einzelnen Verfahren rechnen wir gegenüber der Partei nach RVG ab. Nach Zahlungseingang schreiben wir dem UBV, was er von uns bekommt, und zahlen ihm diesen Betrag aus dem Honorar aus (ohne Rechnungserstellung). Um das Soll im Aktenkonto wieder ausgleichen, stornieren wir unsere Rechnung an die Partei über den entsprechenden Betrag. Nun ist das Problem, dass wir bei RA-Micro als Gutschriftsempfänger nur den ehemaligen Rechnungsempfänger nehmen können, nicht aber den Unterbevollmächtigten.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ist es ja grundsätzlich egal, gefährlich wird es nur bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Mandanten. Wir können ja eigentlich keine komplett bezahlte Rechnung zum Teil stornieren und der Mandant setzt die Vorsteuer voll ab.
Wie handhabt Ihr das denn bei Euren Abrechnungen? Ganz anders?
Liebe Grüße
Denise
hoffentlich könnt Ihr uns weiterhelfen.
Meine Chefin macht sich gerade wegen unseren Abrechnungen mit den Unterbevollmächtigten Sorgen.
Wir vertreten hauptsächlich Versicherer in Passivverfahren. Nach Abschluss der einzelnen Verfahren rechnen wir gegenüber der Partei nach RVG ab. Nach Zahlungseingang schreiben wir dem UBV, was er von uns bekommt, und zahlen ihm diesen Betrag aus dem Honorar aus (ohne Rechnungserstellung). Um das Soll im Aktenkonto wieder ausgleichen, stornieren wir unsere Rechnung an die Partei über den entsprechenden Betrag. Nun ist das Problem, dass wir bei RA-Micro als Gutschriftsempfänger nur den ehemaligen Rechnungsempfänger nehmen können, nicht aber den Unterbevollmächtigten.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ist es ja grundsätzlich egal, gefährlich wird es nur bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Mandanten. Wir können ja eigentlich keine komplett bezahlte Rechnung zum Teil stornieren und der Mandant setzt die Vorsteuer voll ab.
Wie handhabt Ihr das denn bei Euren Abrechnungen? Ganz anders?
Liebe Grüße
Denise