Hallo zusammen,
hoffentlich könnt Ihr uns weiterhelfen.
Meine Chefin macht sich gerade wegen unseren Abrechnungen mit den Unterbevollmächtigten Sorgen.
Wir vertreten hauptsächlich Versicherer in Passivverfahren. Nach Abschluss der einzelnen Verfahren rechnen wir gegenüber der Partei nach RVG ab. Nach Zahlungseingang schreiben wir dem UBV, was er von uns bekommt, und zahlen ihm diesen Betrag aus dem Honorar aus (ohne Rechnungserstellung). Um das Soll im Aktenkonto wieder ausgleichen, stornieren wir unsere Rechnung an die Partei über den entsprechenden Betrag. Nun ist das Problem, dass wir bei RA-Micro als Gutschriftsempfänger nur den ehemaligen Rechnungsempfänger nehmen können, nicht aber den Unterbevollmächtigten.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ist es ja grundsätzlich egal, gefährlich wird es nur bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Mandanten. Wir können ja eigentlich keine komplett bezahlte Rechnung zum Teil stornieren und der Mandant setzt die Vorsteuer voll ab.
Wie handhabt Ihr das denn bei Euren Abrechnungen? Ganz anders?
Liebe Grüße
Denise
Steuerproblematik UBV-Abrechnung
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Wir lassen uns grundsätzlich bei der Art von Gebührenteilung eine Rechnung des UBV, ausgestellt auf unsere Kanzlei, übersenden. Erst wenn die da ist, bekommt der seine hälftige Gebühr. Damit hat sich das mit der Gutschriftenerstellung erledigt, die ja auch nicht korrekt ist. Denn schließlich zahlt der Mandant ja die vollen Gebühren und nicht nur die Hälfte.
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Danke für Deine Antwort.
Aber wie bekommt Ihr dann das Gebührensoll aus Eurer Akte wieder raus? Selbst wenn ich die Hälfte bei Zahlungseingang von der Partei auf das Fremdgeld verbuche, habe ich ja eine Differenz zur ursprünglichen Rechnung.
Aber wie bekommt Ihr dann das Gebührensoll aus Eurer Akte wieder raus? Selbst wenn ich die Hälfte bei Zahlungseingang von der Partei auf das Fremdgeld verbuche, habe ich ja eine Differenz zur ursprünglichen Rechnung.
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Ich buche den Zahlungseingang der Mandantschaft ganz normal auf Gebühren. Wenn die Rechnung des UBV kommt, dann buche ich die im
Aktenkonto als Guthaben über "U Saldenübernahme" ins Honorar und wenn ich die dann bezahle über Y Honorarauslage wieder raus. Konto glatt und alle zufrieden.
Aktenkonto als Guthaben über "U Saldenübernahme" ins Honorar und wenn ich die dann bezahle über Y Honorarauslage wieder raus. Konto glatt und alle zufrieden.
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@nisi89: Bitte prüfe Dein Profil wegen der Berufsangabe. Durch die Softwareumstellung steht das jetzt an falscher Stelle.
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