Anwalt in eigener Sache

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#1

12.11.2014, 18:41

Hi Leute,

weis nicht, ob ich das im richtigen Bereich erstellt habe.

Habe eine kleine Frage, da ich gerade echt auf dem Schlauch stehe und das noch nie machen musste.

Der Anwalt hatte mal Mdt vertreten und REchnung gestellt. Die hat er nicht bezahlt. Also ging es mit MB-Antrag gegen den Mdt. bzgl. der Gebührenrechnung und Anspruchsbegründung.

Jetzt hat er im streitigen Verfahren gleich anerkannt und ich soll KFA über die entstandenen Kosten stellen. Ist der Anwalt jetzt zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht? Die Ust. muss doch mit angegeben werden, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir kurz weiterhelfen. :smile:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14399
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

12.11.2014, 19:05

Berechtigt. Also Kosten des Verfahrens nur netto.
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#3

12.11.2014, 20:01

danke :) lässt sich das auch irgendwie anchschlagen? :D
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#4

12.11.2014, 20:08

habe hier noch was gefunden: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=66&t=229196 da ist genau das Gegengeil angegeben, sodass die Ust. festgesetzt wurde und angegeben wurde, dass RA nicht zum Abzug berechtigt ist. Jetzt bin ich sehr verwirrt.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

12.11.2014, 20:22

Die BGH Entscheidung bzgl. des sog. Innengeschäftes, welches keine umsatzsteuerbare Leistung ist, hast du aber auch gesehen oder soweit nicht runtergelesen?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#6

12.11.2014, 20:29

also bekommt er doch die Ust. und es muss angegeben werden, dass er nicht Vst-abzugsberechtigt ist...
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#7

12.11.2014, 20:30

Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

12.11.2014, 20:31

Gelesen hast du das immer noch nicht oder?

Da steht:
sondern unterfällt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer
Wenn du für die Kanzlei eine eigene Forderung beitreibst, gibst du in den Anträgen bei euren Gebühren USt. an oder nicht?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
woaini
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 31.03.2010, 19:17
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Dresden

#9

12.11.2014, 20:43

das habe ich wirklich überlesen.

ja, die gebühren sind mit ust im verfahren betrieben.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#10

12.11.2014, 20:48

Gut nochmal:

Du stellst einen ZV-Antrag. In dem Antrag sind die Gebühren angegeben, die der Schuldner euch für die Maßnahme zu zahlen hat.

Ist das USt. ausgewiesen oder nicht? (guck dir das Zitat aus der BGH Entscheidung noch einmal genau an ;) )
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten